Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 220

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Was allerdings noch ein bisschen droht – wenn ich mir einen Blick in die nächsten Jah­re erlauben darf –, ist die Frage der europäischen Arbeitszeit-Richtlinie. Wenn wir uns eine Entscheidung anschauen, die die europäischen Sozialminister im letzten Monat getroffen haben, so drohen uns da eine Menge Verschlechterungen. Ich meine die Frage des individuellen Opting-out. Das war eigentlich eine Einzelregelung für Eng­land. Es wurde geplant und von den Gewerkschaften gefordert, sie abzuschaffen; statt­dessen wird sie verlängert.

Es gibt auch viel längere Durchrechnungszeiten – also es gibt einiges, das uns droht. Der österreichische Sozialminister war nicht einer der Ländervertreter, die das abge­lehnt oder sich der Stimme enthalten haben. Österreich hat dem zugestimmt. In der nächsten Legislaturperiode wird es daher darauf ankommen, weiterhin darauf zu ach­ten, dass die Arbeitszeitregelung, die wir jetzt verbessern, nicht durch eine europäische Richtlinie und die Übernahme in die österreichische Gesetzgebung verschlechtert wird. (Beifall bei der SPÖ.)

17.55


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


17.55.08

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war durchaus interessant, was Kollegin Ober­hauser jetzt vorgetragen hat. Wenn man zugehört hat, kann einem richtig schlecht wer­den angesichts dessen, was sich an österreichischen Krankenanstalten bis vor kurzer Zeit – diese Debatte haben wir auch im Ausschuss geführt – durchaus mit Zustimmung der Betroffenen an unmöglichen Arbeitszeitregelungen noch abgespielt hat.

Ich verstehe auch gut, was Kollegin Oberhauser schon im Ausschuss gesagt hat, näm­lich dass KollegInnen – das wurde auch hier gesagt – es gar nicht anders haben woll­ten. Sie haben Zeit gebraucht, bis sie begriffen haben, dass die besseren Regelungen gut für sie sind.

Frau Kollegin Oberhauser, ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie einen Punkt an­gesprochen haben, nämlich die Arbeitszeit-Richtlinie – ich meine die europäische im Generellen –, wo – das ist die einzige Korrektur, die ich vornehmen möchte – es nicht der Sozialminister war – so hoffe ich jedenfalls –, sondern der Arbeitsminister, der hin­ter mir sitzt.

Eines sei Ihnen gesagt, Herr Bundesminister Bartenstein: Von unserer Seite gibt es zu diesem Entwurf der europäischen Arbeitszeit-Richtlinie nicht nur kein Ja, sondern ein entschiedenes Nein. Wir hoffen darauf, dass das Europäische Parlament die Kraft und den Einfluss besitzt, diese Arbeitszeit-Richtlinie zu stoppen, zu verändern und daraus ein Werk zu machen, das einigermaßen mit unseren Vorstellungen von arbeitszeit­rechtlichen Regelungen konform geht.

Es ist absurd, dass wir bei dieser Debatte noch über Verbesserungen diskutieren – so war es auch beim vorigen Punkt –, die durchaus auf europäisches Recht zurückgehen, bei denen aber in Zukunft, wenn es nach Bundesminister Bartenstein geht, möglicher­weise durch europäisches Recht oder Richtlinien Veränderungen kommen könnten, die keinen Fortschritt mehr für die Betroffenen bedeuten. Auch den Begriff „Fortschritt“ kann man unterschiedlich interpretieren. Das ist in erster Linie der Schutz der Betroffe­nen, ihr Interesse und ihr Bedürfnis danach, ihre Gesundheit durch Arbeit nicht über­mäßig zu schädigen.

Jetzt komme ich auf einen kleinen Punkt zurück, der im vorliegenden Entwurf ebenfalls enthalten ist. Frau Kollegin Oberhauser, ja, es stimmt, es sind darin viele Verbesserun-


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