Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 240

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Der zweite Bereich betrifft die Sprachförderkurse als schulische Integrationsmaßnahme für Kinder auch nichtdeutscher Muttersprache. Ich glaube, das ist ganz, ganz wichtig und ermöglicht den Kindern bessere Chancen, dem Unterricht zu folgen und vieles nachzuvollziehen. Ich denke, der Plafond ist absolut noch nicht erreicht, was die Förde­rung in der Sprache der Kinder anlangt, aber generell ist die Förderung, die Nachhilfe der Kinder wichtig.

Ich weise auf einen Antrag hin, den wir vor einigen Monaten in diesem Zusammenhang eingebracht haben, dass wir gesagt haben, wir brauchen weitere legistische Maßnah­men wie zum Beispiel die Begrenzung des Anteils der Kinder nichtdeutscher Mutter­sprache in den Klassen mit 30 Prozent. Ich glaube, das wäre ein ganz wichtiger und notwendiger Schritt, wenn wir auch weiter über die verbesserte Sprachförderung disku­tieren.

Förderung heißt für uns vom BZÖ auch Nachhilfe. Ich denke, da gibt es absoluten Handlungsbedarf, wenn man bedenkt, was Nachhilfe die Eltern jährlich kostet. Eltern müssen für private Nachhilfe sehr tief in die Tasche greifen. Es werden laut einer Stu­die der Arbeiterkammer insgesamt 140 Millionen € für Nachhilfe ausgegeben. Bereits 8 Prozent der Schülerinnen und Schüler der Volksschule brauchen Nachhilfe, und das steigt auf das Dreifache im Bereich der AHS-Unterstufe, nämlich auf 24 Prozent.

Ich denke, man sollte daher einen Ansatz im Beamten-Dienstrechtsgesetz sowie im Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz hervorheben und sagen: Da gäbe es eine Möglich­keit, anzusetzen, dass nämlich Lehrerinnen und Lehrer in den letzten Wochen der Ferien – wir stellen uns vor, in den letzten drei Wochen – kostenlose Nachhilfe für ihre Schülerinnen und Schüler geben. Es gibt jetzt schon im § 56 Abs. 5 des Landeslehrer-Dienstrechtes, aber im § 219 Abs. 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes den Hinweis: Der Lehrer kann aus wichtigen dienstlichen Gründen während eines Ferienurlaubs zur Dienstleistung zurückberufen werden.

Ich glaube, die Chancen unserer Kinder zu verbessern, ist ein absolut wesentlicher dienstlicher Auftrag; da könnte man anknüpfen. (Beifall beim BZÖ.)

Daher möchte ich noch folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Ing. Peter Westenthaler und Kollegen betreffend Solidaritätsmodell „Nachhilfe“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, aufgrund der gel­tenden gesetzlichen Ferien- und Urlaubsbestimmungen für Lehrer, die bereits jetzt die Möglichkeit vorsehen, Lehrer aus wichtigen dienstlichen Gründen während eines Fe­rienurlaubs zur Dienstleistung zurückzuberufen, eine entsprechende Weisung zu ertei­len, sodass sichergestellt werden kann, dass vor Beginn des Schuljahres 2008/2009 der für Wiederholungsprüfungen notwendige Nachhilfeunterricht in den letzten drei Fe­rienwochen den betroffenen Schülerinnen und Schülern kostenlos zur Verfügung ge­stellt wird.“

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Meine sehr geehrte Damen und Herren, der dritte Bereich umfasst die „Politische Bil­dung“. Ich denke, es ist notwendig, gerade im Zuge der Wahlaltersenkung die entspre-


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