Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 242

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Im Regierungsprogramm werden eine Reihe von Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bereich Bildung, wie beispielsweise die Senkung der Klassenschülerzahl, genannt, jedoch wird die Problematik der Nachhilfe völlig außer Acht gelassen.

Österreichweit erhalten ca. 50.000 Schülerinnen und Schüler im ein oder mehrere „Nicht Genügend" im Jahreszeugnis. Ihre Eltern müssen für private Nachhilfe tief in die Tasche greifen - so werden laut einer Studie der Arbeiterkammer jährlich insgesamt rund 140 Millionen Euro für Nachhilfe ausgegeben – was eine massive Belastung für die österreichischen Familien darstellt.

„Die Kosten des Sitzenbleibens sind enorm: Dem Staat kostet dieses System zusätz­lich etwa 300 Millionen Euro für den Schulplatz, Familienbeihilfe, Schulbücher und Frei­fahrt für Schüler und Schülerinnen. Dazu kommen die Kosten für die Familien: die zu­sätzlichen Unterhaltskosten und der Verdienstentgang. In Summe: 500 und 600 Millio­nen Euro jährlich." (Quelle: AK, August 2006)

Alarmierend ist, dass der Prozentsatz der regelmässig Nachhilfe zahlenden Eltern suk­zessive mit der Schulausbildung ihrer Kinder wächst: sind bereits in der Volksschule (!) acht Prozent der Eltern und Schüler betroffen, so vervielfacht sich dieser Prozentsatz für die Hauptschulpflichtigen auf mehr als das Doppelte: 17 Prozent – in der AHS-Un­terstufe auf sogar das Dreifache: 24 Prozent.

Aus Sicht der unterzeichneten Abgeordneten besteht daher akuter Handlungsbedarf. Zur Lösung dieser Problematik hat das BZÖ eine unkonventionelle neue Idee entwi­ckelt, die von folgender Prämisse ausgeht: Lehrer haben, anders als sonstige Werk­tätige, über 60 bzw. 70 freie Tage im Jahr. Dies sind über 30 Tagen mehr als anderen Dienstnehmer als Urlaubsanspruch zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus heißt es in § 219, Absatz 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetz sowie in § 56, Absatz 5 des Landeslehrer-Dienstrechtgesetzes:

„(4) Der Lehrer kann aus wichtigen dienstlichen Gründen während eines Ferienurlau­bes zur Dienstleistung zurückberufen werden.

bzw.

„(5) Der Landeslehrer kann aus wichtigen dienstlichen Gründen während der Schulfe­rien und der sonstigen schulfreien Tage zur Dienstleistung zurückberufen

werden.

Diese Regelung ist auch in § 63, Absatz 4 des Land- und Forstwirtschaftlichen Landes­lehrerdienstrechtsgesetz enthalten.

Guten Willen der verantwortlichen Bundesministerin vorausgesetzt, kann dieses Soli­daritätsmodell schon heuer starten, zumal die für Lehrer geltenden gesetzlichen Fe­rien- und Urlaubsbestimmungen bereits jetzt die Möglichkeit, Lehrer aus wichtigen dienstlichen Gründen während eines Ferienurlaubs zur Dienstleistung zurückzuberu­fen, enthalten.

Für das BZÖ stellt die Problematik der Nachhilfe ein ausreichend „wichtiger dienstlicher Grund“ dar, deswegen treten wir für ein „Solidaritätsmodell Nachhilfe" ein, bei dem Lehrerinnen und Lehrer bedürftigen Schülern in den letzten drei Wochen vor Schulbe­ginn verpflichtend Nachhilfe erteilen. Diese Solidarität der Lehrer würde den Schülern und Eltern massiv helfen, letztere wären finanziell entlastet und es könnten mit Sicher­heit mehr Schüler in die nächste Klasse aufsteigen.

Besonders hervorzuheben ist die mit dem BZÖ-Solidaritätsmodell verbundene große finanzielle Entlastung der Eltern. Derzeit kostet eine durchschnittliche Nachhilfestunde in einem Nachhilfeinstitut bei Einzelunterricht 30 Euro, bei Gruppenunterricht 15 Euro.


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