Rechnet man hier 15 Tage à 8 Stunden Nachhilfeunterricht hoch, kommt es bei Einzelunterricht zu einer Entlastung der Eltern von 180 Millionen, bei Gruppenunterricht zu 90 Millionen Ersparnis.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, aufgrund der geltenden gesetzlichen Ferien- und Urlaubsbestimmungen für Lehrer, die bereits jetzt die Möglichkeit vorsehen, Lehrer aus wichtigen dienstlichen Gründen während eines Ferienurlaubs zur Dienstleistung zurückzuberufen, eine entsprechende Weisung zu erteilen, sodass sichergestellt werden kann, dass vor Beginn des Schuljahres 2008/2009 der für Wiederholungsprüfungen notwendige Nachhilfeunterricht in den letzten drei Ferienwochen den betroffenen Schülern kostenlos zur Verfügung gestellt wird.“
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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Schmied. – Bitte.
19.02
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Hohes Haus! Ich bin gerade auch angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen sehr froh darüber, dass wir heute diese aus meiner Sicht wichtige Regierungsvorlage betreffend die Novelle zum Schulorganisationsgesetz hier behandeln können. Es ist nicht nur ein budgetär gewichtiges Gesetz, sondern es wird entscheidend dazu beitragen und, was mich besonders freut, nachhaltig auf gesetzlicher Basis dazu beitragen, dass die Qualität des Unterrichts in österreichischen Schulen eindeutig verbessert wird.
Wir planen mit diesem Gesetz drei zentrale Bereiche – Sie wurden von Ihnen in Ihren Debattenbeiträgen schon angesprochen –: Erstens, kleinere Klassen. Ich möchte aber schon auch, Herr Abgeordneter Brosz, die Teilungen erwähnen, die jetzt vorgesehen sind, gerade in der neunten Schulstufe und gerade auch im Hinblick auf die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen. Und es ist doch nicht so gering, was hier auch finanziell an Mitteln in die Hand genommen wird, denn allein in der neunten Schulstufe sind es für Mathematik und fachliche Pflichtgegenstände – in den Erläuternden Bemerkungen sind die Zahlen angeführt – etwa 18,4 Millionen €, die mehr investiert werden. Wir werden in zwei Jahren – es ist ja eine Evaluierung vorgesehen – überprüfen können, ob die Drop-out-Quoten entsprechend gesenkt werden können, ob diese Maßnahmen gegriffen haben oder nicht.
Was mir als Unterrichtsministerin ganz wichtig ist, ist, dass jedes Kind, das in Österreich in die Schule geht, auch die deutsche Sprache beherrscht. (Demonstrativer Beifall des Abg. Schalle.)
Entscheidend ist daher, dass in jeder Altersstufe im Pflichtschulbereich auch Deutschförderung angeboten wird, wenn sie benötigt wird. Das heißt, mit dieser Novelle genehmigen Sie nicht nur die notwendige Verlängerung der Sprachförderkurse im Bereich der Volksschulen, sondern wir weiten es auch aus auf den Bereich der Hauptschule und der Polytechnischen Schule.
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