Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 247

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Konkret zu dieser heutigen Vorlage einmal mehr meine Frage: Warum werden die im Regierungsprogramm festgelegten Ziele, die Klassenschülerhöchstzahlen in allen ers­ten Klassen aller Schultypen festzulegen, und damit auch in den berufsbildenden hö­heren Schulen, nicht realisiert? – Ich weiß, Sie werden nun mit der Drop-out-Quote argumentieren, aber die Frage bleibt: Was wurde denn unternommen, um diese Drop-out-Quote im Sinne der Abbrecher zu verringern? Oder, Frau Ministerin: Warum legen Sie nicht die Höchstzahlen für die zweite Klasse der berufsbildenden höheren Schulen fest, wenn es in der ersten so hohe Drop-outs gibt?

Schließlich noch ein Hinweis auf zwei Themen dieser Vorlage: Das Fach Politische Bildung ist vorgesehen, allerdings gibt es keine Aussagen, wie das zeitlich im Lehr­plan umgesetzt werden soll beziehungsweise zu wessen Lasten.

Zweitens: In der Vorlage ist festgehalten: „Bildung beginnt mit Sprache“. – Das ist zu 100 Prozent zu unterstreichen. Leider ist auch in diesem Kapitel im vorschulischen Be­reich bisher außer Ankündigungen nichts geschehen, denn die Sprachförderung, die wir heute beschließen, bezieht sich auf Volksschule, Hauptschule und Polytechnischen Lehrgang – und nicht auf den vorschulischen Bereich. Daher glaube ich, dass es erfor­derlich sein wird, diese Maßnahmen weiterhin umzusetzen.

Alles im allem aus meiner Sicht eine durchwachsene Bilanz. Trotzdem herzlichen Dank für Ihre Bemühungen, im Dialog die Probleme anzugehen, auch wenn sie nicht oder nur teilweise gelöst wurden. (Beifall bei der ÖVP.)

19.17


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Zanger. Er möchte 3 Minuten sprechen. – Bitte.

 


19.17.11

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Auch ich möchte mit einem kleinen Rechenbeispiel beginnen. Wenn eine Schule 120 Anmeldungen erhält, so gibt es zwei ideale Lösungen – die eine ideal für mich, die andere vermutlich ideal für Sie –: Das ergäbe einmal vier Klassen mit je 30 Schülern, im anderen Fall fünf Klassen mit je 24. – Das sind die Auswirkungen eines schwammig formulierten Gesetzes, wie das mein Kollege Graf schon angesprochen hat, wo im Idealfall für mich die individualisierte Betreuung und die qualitative Bildung auf der Strecke bleiben, zu Lasten eines Richtwertes, den Sie beschlossen haben, wobei da eine fixe Grenze wohl sicher vernünftiger wäre und auch mehr bringen würde.

Was eine schwammige Formulierung und Trickserei noch bewirken kann, entnehme ich heute einer Pressemeldung des ORF Oberösterreich, wo drinnen steht: „Klassen­schülerhöchstzahl als Mogelpackung“. Da geht es um die Sprengeleinteilung. Es wurde nämlich jetzt festgestellt, dass in einer Schule in Oberösterreich 98 Schüler angemel­det sind, was vier Klassen ergäbe; dazu kommen aber noch 44 sprengelfremde Schü­ler, die laut Erlass nirgendwo mitgezählt werden, und damit hat jede Klasse statt der angekündigten 25 plötzlich 35 Schüler! – Schade um ein Gesetz, mit dem Sie sich rüh­men, aber das man exakter ausformulieren hätte müssen: zum Wohle der Schüler und auch zum Wohle der Lehrer.

Wir haben heute von Herrn Abgeordnetem Neugebauer gehört, dass Klein- und Kleinstschulen mit diesem Gesetz ebenfalls ihre Wertschätzung erfahren. Ich war vor Kurzem bei der 100-Jahr-Feier einer solchen Klein- und Kleinstschule, die jetzt Gefahr läuft, in allen vier Schulstufen einklassig zu werden. Da ist es dann schon interessant, wenn verschiedene ÖVP-Politiker dort auftreten und mit einem Schlag Gesetze ändern wollen. Der Bürgermeister möchte gleich eine eigene Lehrerin „kaufen“ – und ein Ab-


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