organisationsgesetzes. Zusammengefasst sind die Ziele dieser Novelle folgende: kleinere Klassen, verstärkte Sprachförderung und die Einführung des Pflichtfaches „Geschichte und politische Bildung“ in der Sekundarstufe.
Zum ersten Punkt: Nachdem bereits im Vorjahr begonnen wurde, die Klassenschülerhöchstzahl auf 25 Schüler zu senken, soll dieser Richtwert jetzt für Volksschulen, Hauptschulen, Polytechnischen Schulen und die Unterstufe der AHS gesetzlich festgeschrieben werden. Ich glaube, dass das ein sehr wichtiger Schritt ist. Mit wem immer man auch spricht: Die Freude ist und die Erleichterung sind sehr groß. Das ist nicht nur bei den Schülern und Schülerinnen der Fall, sondern auch bei den Lehrern und Lehrerinnen und natürlich auch den Eltern.
Das Ziel kann es nur sein, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die Schüler und Schülerinnen zu schaffen, damit sie all ihre Talente, Begabungen und Potentiale entwickeln können, und zwar in den Kulturtechniken wie Lesen, Schreiben und Rechnen, aber auch im Bereich der Schlüsselkompetenzen und der kulturellen Kompetenzen, also zusammengefasst im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung überhaupt. Ich möchte Frau Ministerin Schmied dafür danken, dass sie da unbeirrbar und hartnäckig für diesen Bereich gearbeitet und gekämpft hat. (Beifall bei der SPÖ.)
Der zweite Punkt, der auch sehr wichtig ist, ist die Fortsetzung der befristeten Sprachförderkurse für SchülerInnen, die über mangelnde Kenntnisse der Unterrichtssprache verfügen. Ich glaube, dass das ein ganz ein wichtiger Punkt ist, denn hierbei geht es nicht nur um Migrantenkinder, sondern auch um Kinder deutscher Muttersprache, die Förderung und Stützung brauchen. Daher ist es wichtig, die Sprachförderkurse weiterzuführen.
Ein dritter Punkt, der mich auch sehr am Herzen liegt, ist der ausgeweitete Pflichtgegenstand „Geschichte und politische Bildung“. Wir haben seit Jahren gefordert, dass wir das Fach „Politische Bildung“ vermehrt in den Schulen einführen, damit das Verständnis der jungen Menschen für Demokratie und auch für die politischen Systeme ausgeweitet, gesteigert und das Interesse an der politischen Bildung geweckt wird. Ich freue mich, dass wir das jetzt in diesem Gesetz untergebracht haben.
Meine Damen und Herren, es gibt im Bildungsbereich noch sehr viel zu tun. Es hat noch andere große Vorhaben gegeben. Es waren Maßnahmen angekündigt, so zum Beispiel im Bereich der Bildungs- und Berufsberatung, die, wie ich meine, auch sehr wesentlich und wichtig wären. Die können wir jetzt leider nicht mehr umsetzen, und zwar zum Teil aufgrund der Blockade durch die ÖVP und natürlich aufgrund der vorzeitigen Neuwahlen. Aber, meine Damen und Herren: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
19.26
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Prinz. 2 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.26
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Der erste Punkt im Schulorganisationsgesetz ist die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse in Hauptschulen, Volksschulen und Polytechnischen Schulen. Es ist wichtig, mit Augenmaß in Bezug auf die Schaffung zusätzlicher Klassenräume vorzugehen. Schulerhalter sollen wegen eines oder weniger Jahre nicht gezwungen werden, allzu sehr in zusätzliche Klassenräume zu investieren. Die Entwicklung der Schülerzahl ist entsprechend zu beachten, zu beobachten und zu berücksichtigen.
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