Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 256

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die Definition erfolgt – so definiert, dass damit alles erfasst ist, was im Lehrplan drinnen steht, dann ist dies wirklich eine Gefahr, weil damit jede Form von Schwerpunktsetzun­gen und Individualisierung in Gefahr gebracht wird.

Wir glauben, dass es um einen Kern, um Mindestanforderungen geht, die von allen er­füllt werden müssen, aber nicht, dass alle das Gleiche erbringen müssen. Ich bin jetzt insofern natürlich etwas beunruhigt, wenn das heute beschlossen wird, denn ich traue Ihnen schon zu und nehme das auch an, dass in Ihrem Sinn die Verordnung so aus­schauen wird, dass diese Freiräume im Unterricht möglich sind. Ich weiß aber nicht, wer nach dem 28. September als Bildungsministerin, als Bildungsminister in der Regie­rung sein wird und welche Intentionen verfolgt werden. Wenn dann jemand auf die Idee kommt, wir definieren das total umfassend und sagen, alles ist drinnen, dann können wir die Debatte um Erweiterungslehrstoff, Kernlernstoff vergessen, denn dann wird in den Schulen fast ausschließlich für die Erfüllung der Bildungsstandards gelernt wer­den.

Das ist nicht mein Bild von Schule, dass man alle so weit trimmt, dass man sagt, wir lernen nur mehr für den Bildungsstandard, der erfüllt werden muss. Wenn man den erfüllt, kann man nach der vierten Volksschulklasse ins Gymnasium gehen, und wenn man den nicht erfüllt, dann hat man ein Problem. Das sollte mit Bildungsstandards auf jeden Fall nicht erfolgen! (Beifall bei den Grünen.)

19.44


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Rada. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.44.27

Abgeordneter Dr. Robert Rada (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Es ist natürlich schwierig, Schulorganisationsgesetz und Schulunterrichtsgesetz auseinanderzuhalten. Das haben wir jetzt in der Diskussion er­lebt. Ich versuche daher, mich auf das Schulunterrichtsgesetz zu konzentrieren und auf all das, was mein Vorredner zu Bildungsstandards gesagt hat, zu antworten.

Bildungsstandards können etwas sehr Gutes sein, können aber auch eine ganz große Gefahr sein. Österreich ist mit seinen Rahmenlehrplänen in allen Schultypen bis jetzt gut gefahren. Aus all diesen Rahmenlehrplänen haben Lehrerinnen und Lehrer genau das Beste für ihre Schülerinnen und Schüler gemacht. Natürlich geht es um Vergleich­barkeiten. Es geht um Überstiegsmodule. Es geht darum, von der einen Schulart in die andere übersteigen zu können. Es geht darum – sagen wir es locker formuliert –, von Vorarlberg bis ins Burgenland in einem ganz breiten Spektrum klare Verhältnisse zu haben. Diese Vergleichbarkeit soll mit Standards gegeben sein.

Diese Standards sind aber nicht so gemeint, wie das mein Vorredner dargelegt hat, von Montag bis Freitag wird dieses und jenes abgeprüft. Das ist es nicht, sondern es geht einzig und allein um eine Vergleichbarkeit in all den im Lehrplan festgeschriebe­nen Dingen, die wir als Lehrerinnen und Lehrer zu bewältigen haben.

Wofür wir das unbedingt auch noch brauchen, das ist der Bereich der Privatschulen. Die Privatschulen werden immer beliebter. Privatschulen werden da und dort auch mit sehr viel Geld von den Eltern finanziert. Die Vergleichbarkeit wird dann aber ein Pro­blem. Daher ist es notwendig, über diese Standards in Privatschulen, weil sie auch Öf­fentlichkeitsrecht haben, darzustellen, was österreichische Schulen vorschreiben.

In diesem Sinn sind wir mit diesen Standards einigermaßen zufrieden, nur müssen wir aufpassen, dass die Standards nicht zu Doktrinen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

19.47

 


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