Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 257

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haubner. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.47.08

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Auch nach einer Pilotphase – denn begonnen wurde ja die Entwicklung der Bildungsstandards bereits im Jahr 2001 – betreten wir jetzt trotzdem, indem wir diese gesetzliche Regelung beschließen, Neuland. Das ist Neuland, das je­mandem, der nicht ständig damit befasst ist, nur schwer zu erklären ist. Aber ich glau­be, es ist ein ganz wichtiges Instrument der Qualität im Unterricht. Was keinesfalls sein darf, ist, dass es mit einer zusätzlichen Leistungsbeurteilung verwechselt wird.

Ich erinnere mich: Im Unterausschuss haben wir auch sehr intensiv über Bildungsstan­dards diskutiert. Und eine der Expertinnen hat gesagt, Bildungsstandards sind so et­was Ähnliches wie der Stern von Bethlehem, an dem man sich orientieren kann. – Ich denke, das ist ein sehr treffender Vergleich, eine treffende Feststellung, um Bildungs­standards zu beschreiben.

Meine Kritik, die ich auch im Ausschuss geäußert habe, ist auch nach wie vor die, dass der Zeitpunkt der Überprüfung nicht ganz klar nachvollziehbar ist, nämlich am Ende der vierten beziehungsweise der achten Schulstufe will man dann, wenn Maßnahmen not­wendig sind, diese zeitgerecht setzen. Ich denke, das ist etwas, was man wirklich in der Beobachtung und in der Überprüfung dieser Bildungsstandards ganz klar aufneh­men und schauen muss: Bewährt sich das oder muss man diese Bildungsstandards eine Stufe vorher in die Erhebung mit einbringen?

Ich möchte mich an dieser Stelle sehr herzlich beim Vorsitzenden des Unterrichtsaus­schusses für die Unterausschüsse, die wir zu sehr wichtigen Themen gehabt haben, bedanken. Wir haben nicht nur die Bildungsstandards diskutiert, sondern wir haben auch sehr intensiv über das Bildungsjahr im Kindergarten diskutiert und über sonder­pädagogischen Förderbedarf in den Schulen. Das sind doch drei Themen gewesen, wozu wir, wenn wir hier im Hohen Haus richtige Entscheidungen treffen wollen und treffen müssen, auch Hintergrundinformationen brauchten. Die Diskussion mit den Ex­pertinnen und Experten war sehr gut.

Ich glaube, dieses sensible Thema, dem wir heute zustimmen werden, ist in der Um­setzung sehr genau zu beobachten. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

19.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Neugebauer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.50.03

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon angesprochen worden: Bildungs­standards sind kein Parameter für Leistungsbeurteilung für die Schüler, Bildungsstan­dards sind nicht Teil einer Leistungsfeststellung im Sinne des Dienstrechtes für die Lehrer. Sie initiieren möglicherweise Lehrplanveränderungen, aber sie sind das, was Frau Bundesministerin Elisabeth Gehrer initiiert hat, was Frau Bundesministerin Dr. Schmied nun mit uns umgesetzt hat. Ich glaube, gleichgültig, wer künftig die Ver­antwortung im Ressort tragen wird, Bildungsstandards sind ganz einfach eine wirk­same Rückmeldestrategie über Erfolg und Verbesserungsmöglichkeiten von Unter­richtsträgern, sie sind nicht mehr wegzudenken aus einer modernen Schule.

Wir schaffen damit neue Formen der Vergleichbarkeit von Lernergebnissen und der Rechenschaftslegung in unserem Bildungssystem. Wir können also damit den aktuel-


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