Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 255

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Lehrer, die den Test gemacht haben, bekommen keine Rückmeldung. Da frage ich mich schon: Was wird damit eigentlich bezweckt? Geht es um Verbesserungen bei den jeweiligen SchülerInnen oder darum, ausschließlich Systemtests durchzuführen, die nämlich genau nicht dazu führen, dass die jeweiligen individuellen Leistungen besser werden können?

Daher finde ich, dass die Konstruktion dieser Bildungsstandards so, wie Sie dies anle­gen, misslungen ist – kein Wunder –, weil das genau die Konzeption war, die die ÖVP damals vorgeschlagen hat, die nicht im Sinne eines wirklichen Fördermodells ist.

Ich bringe daher einen Abänderungsantrag ein, um auch zu dokumentieren, dass wir Bildungsstandards nicht grundsätzlich ablehnen, sondern dass einfach die Intention eine andere sein sollte.

Der Antrag beinhaltet zwei Ziffern. Die erste Ziffer ist wortidentisch mit dem Regie­rungsantrag – bis auf den kleinen Hinweis, dass wir die BundesministerIn geschlechts­neutral formuliert haben, nämlich die Bundesministerin oder der Bundesminister, weil es offenbar nicht möglich ist, entgegen den gesetzlichen Bestimmungen, Gesetze auch geschlechtsneutral zu formulieren. Ich finde es „wunderbar“, wenn das dann der zu­ständige Bundesminister wieder verordnen darf, wenn klargestellt ist, dass es eigent­lich eine geschlechtsneutrale Formulierung geben müsste. Die zweite Ziffer bezieht sich auf den Inhalt.

Der Antrag lautet:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichts­gesetz geändert wird (606 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. In Z. 1 lautet in § 17 Abs. 1a der erste Satz:

„Die zuständige Bundesministerin/der zuständige Bundesminister hat für die in § 1 ge­nannten Schularten (Formen, Fachrichtungen) Bildungsstandards zu verordnen, wenn dies für die bestmögliche Förderung der SchülerInnen, die Verbesserung der Unter­richtsqualität sowie die Entwicklung und Evaluation des österreichischen Schulsystem notwendig ist.“

2. In Z. 1 wird in § 17 Abs. 1a nach dem ersten Satz folgende Formulierung eingefügt:

„Bildungsstandards sind Mindestanforderungen, die für den weiteren Bildungsweg der SchülerInnen grundlegend wichtig sind. Bildungsstandards dürfen nicht so umfassend definiert sein, dass Schwerpunktsetzungen im Unterricht verunmöglicht werden. Die Zeitpunkte für die Überprüfung der Standards sind so zu wählen, dass im Rahmen in­dividualisierten Unterrichts ausreichend Zeit bleibt, um die SchülerInnen zur Erfüllung der Standards hinzuführen und ebenso ausreichend Zeit für eine Verbesserung der Lernergebnisse durch eine Steigerung der Unterrichtsqualität sowie durch individuelle Fördermaßnahmen bleibt.“

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Lassen Sie mich noch kurz auf den letzten Punkt eingehen, denn diesen halte ich für besonders wichtig: Wenn man Bildungsstandards – da wird man jetzt noch sehen, wie


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