Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 280

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Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 579 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ein­stimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

20.57.4222. Punkt

Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über die Regierungsvorlage (561 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, das Arz­neimittelgesetz und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden (665 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir kommen nun zum 22. Punkt der Ta­gesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. Freiwillige Redezeit­beschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.58.08

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Doping ist eine Geißel für den Sport, aber nicht nur für den Sport, sondern insgesamt für unsere Gesellschaft. Doping findet nicht nur im Leistungssport, sondern auch im Freizeit- und Amateursport statt.

Wir diskutieren und beschließen heute eine neue Regelung zum Anti-Doping-Bundes­gesetz, in der wir versuchen, bei diesen Problemen insbesondere im strafrechtlichen Bereich neue Regelungen vorzugeben. Doping ist aktuell, Doping wird diskutiert, im Bereich der Tour de France, aber heute auch in Österreich, bei der Österreich-Rad­rundfahrt.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte aber darauf hinwei­sen, dass wir Doping nicht nur im Bereich des Spitzensports diskutieren dürfen, son­dern wir müssen es auch im Bereich Breitensport diskutieren, und wir müssen darüber diskutieren, was in Fitnesscentern passiert. Die nun vorliegende Regierungsvorlage versucht, dieser Probleme Herr zu werden. Wir waren in den letzten Jahren mit dem Problem konfrontiert, dass in Fitnesscentern und in anderen Sporteinrichtungen kaum Kontrollen, in Fitnesscentern überhaupt keine Kontrollen durchgeführt wurden und dass die geltenden Bestimmungen des Arzneimittelrechtes kaum zur Anwendung ge­langten.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Regierungsvorlage ver­sucht, die strafrechtlichen Bestimmungen des Anti-Doping-Bundesgesetzes in einem Gesetz zusammenzufassen. Die Bestimmungen werden verschärft.

Es wird in der Folge von Kollegem Haubner noch ein Abänderungsantrag eingebracht werden, in dem die Verschärfung sehr klar zum Ausdruck kommt, weil wir Abgeordnete der Auffassung sind, dass diejenigen, die Dopingmittel an Minderjährigen anwenden und an sie weitergeben, einer besonderen Strafsanktion unterliegen sollen und die Strafe von zwei auf drei Jahre erhöht werden soll.

 


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