Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 285

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muss man das zurückgeben, weil es keine Handhabe dafür gibt, dass man das irgend­wie aus dem Verkehr ziehen kann.

Diese Problematik müssen wir irgendwie auflösen, und zwar entweder in der Klarstel­lung, in der Ausführung, dass das jetzt auch schon geht, oder mit gesetzlichen Bestim­mungen, dass es dann deutlich wird. Ähnlich ist es in der Frage von Dopinginstrumen­ten, also von Einrichtungen, mit denen Dopings durchgeführt werden. Können die be­schlagnahmt werden? Was passiert dann damit? Offenbar gibt es da zumindest in der Praxis deutliche Unklarheiten.

Ein weiterer Punkt, ein ähnlicher Punkt auch die Frage, Behördenstatus oder nicht. Herr Wuerkner von der AGES, der bei uns im Ausschuss war, spricht aus Erfahrung, wenn er sagt, sie hätten Probleme, die Daten weiterzuleiten, weil das eine GesmbH ist und keine Behörde, und dadurch gäbe es gar nicht die Möglichkeit zu Verknüpfungen.

All diese Dinge sind erforderlich – und dass wir uns das, in welcher Konstellation auch immer, in der nächsten Legislaturperiode anschauen und versuchen, Lücken zu schlie­ßen.

Ein relevanter Punkt ist sicher die Frage von Berufsverboten. Da gibt es zwei Aspekte zu beachten. Die eine Frage ist die, was man mit den Ärzten macht. Im Bereich von Ärzten, die bewusst dopen, ist die Konsequenz relativ klar, dass es da auch strafrecht­liche Möglichkeiten gibt.

Die viel schwierigere Frage ist: Gibt es eine Verlässlichkeit, dass ich mich an einen Arzt wenden kann, bei dem ich die Garantie habe, dass er die Anti-Doping-Bestimmun­gen kennt und dass ich nicht das Risiko habe, in der Behandlung dann mit Medikamen­ten behandelt zu werden, die mich in die Dopinggefahr versetzen?

Der Fall Koubek – für alle, die das mitverfolgt haben – war ein ziemlich eindeutiger, wo klar war, dass die Medikamente, die Koubek verabreicht bekommen hatte, an sich kor­rekt waren, aber trotzdem sind sie auf der Dopingliste gestanden. Das hat dann zu einer dreimonatigen Sperre geführt, weil der Arzt einfach nicht informiert war, dass das eigentlich meldepflichtig gewesen wäre, beziehungsweise weil er ein falsches Medika­ment genommen hat; was auch immer.

Und da wäre es schon notwendig, eine Reglementierung zu finden, mit der die Sportler mehr Sicherheit haben. Ein Aspekt, den ich mir vorstellen könnte, wäre: Es gibt Ärzte, die sagen: Wir haben die Informationen, und wenn du zu mir kommst, dich von mir be­handeln lässt, hast du die Garantie, dass alle Dopingbestimmungen angewandt wer­den! Nur schwer kann ich mir vorstellen, dass alle Ärzte in ganz Österreich das von Haus aus wissen und man sich darauf verlassen kann, dass sämtliche amtierende Ärzte alle Dopingbestimmungen kennen. Da müssen wir wirklich noch überlegen, wie man das sinnvoll gestalten kann.

Abschließend – auch wenn es eine Namensgleichheit mit Jacky Maier ist, der dafür nicht wirklich verantwortlich ist – zu dem Fall Walter Mayer. Es ist ja geradezu unfass­bar, was sich in der österreichischen Dopingszene seit Jahren abspielt. Olympische Spiele in Salt Lake City, Blutdopingaffäre, wo man dann darzustellen versucht hat, da sei ja nur ein bisschen Blut abgenommen und quasi „zur Gaudi“ bestrahlt worden; das habe man halt ein bisschen in die Sonne gelegt, weil das irgendwie esoterisch günstig sei! – Im Nachhinein ist man draufgekommen, dass das natürlich klassische Form von Blutdoping war, die dort stattgefunden hat.

Vier Jahre später tritt Mayer bei Olympischen Spielen wieder auf, wird halt irgendwo untergebracht, nicht offiziell akkreditiert, was zu einer großen Aufregung geführt hat, die Österreich entsprechend negativ betroffen hat. Mayer wird gesperrt; alle Sperren sind aufrecht bis zum Jahre 2010.

 


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