Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 290

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.25.20

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Doping ist eine Materie, die uns in den nächsten Jahren auch weiterhin beschäftigen wird. Es ist ein gesellschaftliches Problem. Solange wir Höchstleistungen verlangen und die Etappen bei der Tour de France immer länger werden, über mehr Berge gehen und trotzdem schneller gefahren wird, wird die Versu­chung groß sein, sich einen Vorteil zu verschaffen.

Wir brauchen daher strenge Regelungen und müssen rasch reagieren. Es wird immer neue Dopingmethoden geben, und es wird immer neue wissenschaftliche Entwicklun­gen geben. Daher wird uns das Dopinggesetz regelmäßig – von Zeit zu Zeit – befas­sen.

Wir haben es jetzt geschafft, die strafrechtlichen Regelungen in einem Gesetz zusam­menzufassen – also nicht Teile davon im Arzneimittelgesetz oder in anderen Gesetzen zu regeln, sondern alles in einem Gesetz, damit das für den Sportler auch lesbar wird und er sich nur eine Gesetzesmaterie anschauen muss.

Wir werden, wenn der WADA-Code samt Übersetzung zur Verfügung steht, auch den sportrechtlichen Teil adaptieren müssen, weil die Techniken, die dort als neu angeführt werden, auch wieder in unser Gesetz einfließen müssen und wir sie dort als Doping­techniken verankern müssen. – Das heißt, es ist ein permanenter Prozess.

Ich glaube aber auch, dass es wichtig ist, im Dopinggesetz nicht nur den Prozess, das Gendoping, das Blutdoping und alle anderen Methoden scharf zu bestrafen, wenn sie von Trainern oder Ärzten an Sportlern angewandt werden, sondern es ist auch wichtig, dass wir in diesem Dopinggesetz verankert haben, dass es durch die Anti-Doping-Agentur Prävention und Aufklärung geben muss, und zwar für den einzelnen Sportler, sodass er bereits im Vorfeld wirksame Schritte gegen Doping einleiten kann.

Ich möchte mich aber auch bei den Legisten bedanken – bei Dr. Schittengruber, der einer der wenigen ist, die sich mit dieser Materie in Österreich befassen und ausken­nen, und das ist keine einfache Materie.

Ich glaube, dass das Gesetz ein gutes ist, das aber laufender Überprüfung und Erwei­terung bedarf. Ich bin der Meinung des Kollegen Brosz, der sagt, wir müssen auch den Zoll mit einbinden. Es kann nicht sein, dass ein Auto angehalten wird, in dem die Zoll­wache 80 000 Pillen Testosteron entdeckt, und wir können es nicht beschlagnahmen, weil wir keine zollrechtlichen Bestimmungen haben. – Das müssen wir bei der nächs­ten Novelle mit bedenken und auch wieder mit einbinden.

Wichtig ist auch, dass wir das vor Peking machen, damit wir ein Signal an die Sportler aussenden, dass Doping kein Kavaliersdelikt ist, sondern ein strafrechtliches Delikt, aber auch das Umfeld der Sportler darauf hinweisen, dass wir den Kampf gegen Do­ping ernst nehmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mikesch zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.28.19

Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist wirklich zu begrüßen, dass wir heute die Verschärfung des Anti-Doping-Gesetzes beschließen.

 


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