Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 643/A der Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen und das Gesetz vom 1. August 1895 über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten geändert werden, eine Frist bis 9. Juli 2008 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 839/A bis 853/A eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 4719/J bis 4754/J eingelangt.
Verlangen im Sinne des § 99 (2) GOG
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters gebe ich bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Selbständigen Antrag 839/A auf Durchführung eines besonderen Aktes der Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof, und zwar betreffend die Finanztransaktion mit der Deutschen Bank (Portfolio Credit Default Swaps beziehungsweise Hybrid CDOs und Cross-Border Leasing Geschäfte) und der mit diesen Transaktionen befassten Institutionen der ÖBB Holding AG sowie deren Töchter und Enkeltöchter, ein Verlangen von 20 Abgeordneten im Sinne des § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellt wurde.
Da die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist diese Gebarungsüberprüfung auch ohne Beschluss des Nationalrates durchzuführen.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 22 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 21.59 Uhr
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