Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 86

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rates die Wahlkampfkostenrückerstattung für die nachfolgende Nationalratswahl ent­sprechend verringert.“

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Geschätzte Damen und Herren! Wenn Sie ein bisschen Anstand haben, dann stimmen Sie diesem Entschließungsantrag auch zu, denn wenn kürzer gearbeitet wird – nicht einmal die Hälfte –, dann muss es auch weniger Wahlkampfkostenrückerstattung ge­ben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim BZÖ.)

13.00


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben eingebrachte Entschlie­ßungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend an­teilige Kürzung der Wahlkampfkostenrückerstattung im Falle einer vorzeitiger Auflö­sung des Nationalrates, eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1 in der Sitzung des Nationalrates am 9. Juli 2008

Mit 30. Oktober 2006 wurde die XXIII. Gesetzgebungsperiode mit der konstituierenden Sitzung des Nationalrates begonnen. Gemäß Art. 27 Bundes-Verfassungsgesetz ist – abgesehen von den Möglichkeiten einer vorzeitigen Auflösung – die Dauer einer Gesetzgebungsperiode mit derzeit vier Jahren normiert.

Eine vorzeitige Auflösung des Nationalrates, wie sie nunmehr nach nicht einmal zwei Jahren durch Beendigung der glücklosen Zusammenarbeit von SPÖ und ÖVP herbei­geführt wird, ist – abgesehen davon, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Anrecht da­rauf haben, dass eine Bundesregierung für die Dauer einer gesamten Legislaturperio­de arbeitet – nicht zuletzt ein beachtlicher zusätzlicher Kostenfaktor, der von den öster­reichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu tragen ist.

Daher sollte die Höhe der Wahlkampfrückerstattung für eine Nationalratswahl künftig von der Dauer der vorhergehenden Gesetzgebungsperiode in direkte Abhängigkeit ge­bracht werden und sich daher im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Nationalrates die Wahlkampfkostenrückerstattung für die nachfolgende Nationalratswahl  entspre­chend verringern.

Nicht zuletzt im Interesse der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend einen Gesetzesentwurf vorzule­gen, der sicherstellt, dass die Höhe der Wahlkampfkostenrückerstattung für eine Natio­nalratswahl von der Dauer der vorhergehenden Gesetzgebungsperiode in direkte Ab­hängigkeit gebracht wird und sich daher im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Natio­nalrates die Wahlkampfkostenrückerstattung für die nachfolgende Nationalratswahl  entsprechend verringert.“ 

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