rates die Wahlkampfkostenrückerstattung für die nachfolgende Nationalratswahl entsprechend verringert.“
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Geschätzte Damen und Herren! Wenn Sie ein bisschen Anstand haben, dann stimmen Sie diesem Entschließungsantrag auch zu, denn wenn kürzer gearbeitet wird – nicht einmal die Hälfte –, dann muss es auch weniger Wahlkampfkostenrückerstattung geben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim BZÖ.)
13.00
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend anteilige Kürzung der Wahlkampfkostenrückerstattung im Falle einer vorzeitiger Auflösung des Nationalrates, eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1 in der Sitzung des Nationalrates am 9. Juli 2008
Mit 30. Oktober 2006 wurde die XXIII. Gesetzgebungsperiode mit der konstituierenden Sitzung des Nationalrates begonnen. Gemäß Art. 27 Bundes-Verfassungsgesetz ist – abgesehen von den Möglichkeiten einer vorzeitigen Auflösung – die Dauer einer Gesetzgebungsperiode mit derzeit vier Jahren normiert.
Eine vorzeitige Auflösung des Nationalrates, wie sie nunmehr nach nicht einmal zwei Jahren durch Beendigung der glücklosen Zusammenarbeit von SPÖ und ÖVP herbeigeführt wird, ist – abgesehen davon, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Anrecht darauf haben, dass eine Bundesregierung für die Dauer einer gesamten Legislaturperiode arbeitet – nicht zuletzt ein beachtlicher zusätzlicher Kostenfaktor, der von den österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu tragen ist.
Daher sollte die Höhe der Wahlkampfrückerstattung für eine Nationalratswahl künftig von der Dauer der vorhergehenden Gesetzgebungsperiode in direkte Abhängigkeit gebracht werden und sich daher im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Nationalrates die Wahlkampfkostenrückerstattung für die nachfolgende Nationalratswahl entsprechend verringern.
Nicht zuletzt im Interesse der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass die Höhe der Wahlkampfkostenrückerstattung für eine Nationalratswahl von der Dauer der vorhergehenden Gesetzgebungsperiode in direkte Abhängigkeit gebracht wird und sich daher im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Nationalrates die Wahlkampfkostenrückerstattung für die nachfolgende Nationalratswahl entsprechend verringert.“
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