Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 91

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spielsweise im häuslichen Bereich viel größer. Das Zusammenleben mit einem Part­ner, der raucht, ist weit schädlicher als ein Lokal aufzusuchen. Noch dazu suche ich ein Lokal freiwillig auf, also ich setze mich da einer Gefährdung meiner Gesundheit be­wusst aus.

Daher glaube ich, dass dieses Gesetz am eigentlichen Problem wirklich vorbeigeht. Es wird keinen einzigen Menschen dazu bringen, von seiner Zigarette abzulassen. Es wird keinen einzigen Menschen dazu bringen, mit dem Rauchen aufzuhören. Daher ist die­ses Gesetz meiner Meinung nach ein bisschen ein Selbstzweck und eine Alibiaktion.

Wir wären besser beraten und es wäre sinnvoller, wir würden Maßnahmen setzen, um den Rauchern auch Hilfestellungen anzubieten, von ihrem Laster loszukommen, von ihrer Sucht loszukommen. Und es ist ja kein Geheimnis, die häufigsten Neujahrsvorsät­ze der Österreicherinnen und Österreicher sind jedes Jahr, mit dem Rauchen aufzuhö­ren. Und jedes Jahr scheitern Zigtausende Österreicher an genau diesem Vorhaben und sind wieder zurück bei ihrem Problem.

Daher wäre es weit sinnvoller, wenn man es ehrlich damit meint, dass wir die Men­schen in diesem Land gesünder machen sollen und sie auch wirklich vom Rauchen wegbringen wollen, Folgendes zu machen: Nehmen wir die Tabaksteuer, die ja nicht gerade gering ist, machen wir eine Zweckbindung auf diese Tabaksteuer und lassen wir sie genau diesen Menschen wieder zugute kommen, indem wir ihnen Therapie­möglichkeiten anbieten, die sie auch wirklich vom Rauchen wegbringen können, indem wir ihnen Unterstützung geben, indem wir diesen Menschen auch Hilfestellung geben.

Ich glaube nicht, dass es Sinn macht, hier eine Raucherhatz zu betreiben, indem man Raucher mit großen Strafen quasi verfolgt und mit großen Strafen versucht, sie vom Rauchen wegzubringen. Eine positive Motivation ist eine weit sinnvollere, weit bessere und weit erfolgreichere. Und letztendlich ist es das, was ja unser gemeinsames Ziel ist. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.15


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.15.48

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Die heutige Novelle zum Tabakgesetz ist ein weiterer meiner Meinung nach wichtiger Schritt in Richtung Gesundheitsschutz.

Angefangen haben wir 1996, als wir zum ersten Mal, damals mit Ministerin Krammer, versucht haben, ein Tabakgesetz durchzubringen. Damals war die Ausgangslage ganz anders als heute, damals wurde von der Tabakindustrie glatt bestritten, dass Rauchen überhaupt schädlich ist. Mühsam haben wir im öffentlichen Bereich erreicht, dass klei­ne Räume rauchfrei gestellt wurden, ganz kleine Aufschriften. Das war der Start.

Seitdem hat sich ja sehr viel getan, erstens weltweit, zweitens europaweit, aber drittens auch in Österreich. Der letzte Schritt war die freiwillige Vereinbarung der Bundesminis­terin Rauch-Kallat mit der Gastronomie. Und Sie sehen es tagtäglich, es gibt kaum ein Lokal, wo nicht eine Nichtraucherzone ausgewiesen ist. Es gibt so eine Art, möchte ich sagen, friedliches Nebeneinander, wobei man das „friedlich“ schon unter Anführungs­zeichen stellen muss, manche Raucher sind schon ziemlich rücksichtslos.

Das heutige Gesetz wendet sich an einen kleinen Kreis, das muss man schon sagen, nämlich die Gastronomie, denn zu glauben, dass das Tabakproblem gelöst ist, wenn beim Weggehen weniger geraucht wird oder man Rauch nicht ausgesetzt ist, ist ein Irr-


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