Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 143

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teilweise mag es nicht stimmen, ich weiß es nicht. Aber trotzdem: Hier eine Untersu­chungshaft zu verhängen, ist sehr, sehr dürftig!

Eines aber weiß ich, wenn ich die Medien verfolge. Da werden immer Beispiele erstellt, was diesen Tierschützern angelastet wird, und da heißt es zum Beispiel: Auf einem Stein, mit dem 80 Plakate zu einer Reptilienausstellung zerstört wurden, soll DNA eines Beschuldigten sein. – Na ja, vielleicht hat er den Stein in der Hand gehabt; ich weiß nicht, wie man das macht.

Die Zerstörung eines Autos wird einem Beklagten angelastet. Er war drei Monate vor­her in der Gegend. Das wurde über Handy-Abhörung festgestellt. Das sind für mich wirklich Dinge, die sehr an den Haaren herbeigezogen sind. Aber, wie gesagt, da muss man schauen, was wirklich dahintersteckt.

Das für mich ganz Wichtige ist: Ist die lange Untersuchungshaft vielleicht ein Versuch der Einschüchterung, meine Damen und Herren? – Denn eines ist vollkommen klar: Leicht haben es die Tierschützer nicht. Ich bin Tierschützer, ich bin auch aktiver Tier­schützer, und ich trete für den Tierschutz ein. Da wird man natürlich eingeschüchtert, weil Lobbying hinter diesen Maßnahmen steht. (Abg. Mag. Kogler: So ist es!)

Ich kann nur für einen einzigen und letzten Fall sagen, was diese Tierschützer gemacht haben. Sie sind in eine Schweinezucht in Niederösterreich eingedrungen. (Ruf bei der ÖVP: Eingedrungen!) Eingedrungen: Sie haben die Stallungen aufgemacht, Fotos ge­macht und diese ins Internet gestellt, weil dieser Schweinezüchter schon 15 Mal ange­zeigt wurde – und 15 Mal von der Behörde nicht reagiert wurde! 15 Mal wurde nichts gemacht. Sie haben wieder Bilder – das sind solche Bilder (der Redner verweist auf die von ihm mitgebrachten Fotografien) – ins Internet gestellt, wieder eine Anzeige ge­macht. Nichts ist passiert! (Abg. Öllinger: Die Rache des Bauernbundes an den Tier­schützern ist das!)

Meine Damen und Herren! Die Tierschützer sind verhaftet worden – diejenigen, die wirklich Tierquälerei begangen haben, sind noch in Freiheit! Ich frage mich: Ist das wirklich der richtige Weg, diese Tierschützer so in Haft zu lassen?

Man soll sich in Wirklichkeit der Tierquäler annehmen! Die Tierschützer soll man zwar nicht streicheln – das sage ich nicht unbedingt –, aber den Tierschützern sollte man wirklich wohlwollend entgegentreten. Wenn sie Straftaten begangen haben, gehören sie verurteilt. Aber trotzdem glaube ich, ohne die Arbeit dieser Tierschützer wäre eines nicht möglich gewesen: Diese Gesetze, die wir in Österreich in den letzten Jahren ver­abschiedet haben, hätten wir nicht verabschieden können! (Beifall bei SPÖ und Grü­nen.)

16.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Haimbuch­ner zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.18.54

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Werte Damen und Herren Kollegen! Hohes Haus! Wenn man sich den Antrag der grünen Fraktion anschaut, dann kann man ihn durchaus differenziert be­trachten.

Wenn da unter Punkt 1 erwähnt wird, „die Bundesregierung wird aufgefordert, sich da­für einzusetzen, dass der § 278a StGB und verwandte Strafbestimmungen dahin ge­hend reformiert werden, dass eine missbräuchliche Anwendung auf Nicht-Regierungs­organisationen künftig ausgeschlossen ist“, dann muss man einmal klar sagen, dass Straftatbestände niemals missbräuchlich angewendet werden sollen! Das gilt nicht nur für § 278a StGB, sondern auch für die anderen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, das ist keine Frage.

 


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