Aber dann wird es bei den Nicht-Regierungsorganisationen auch juristisch ein bisschen heikel. Was ist das wirklich? Wer ist das wirklich? (Abg. Öllinger: Der CV auch! Die Burschenschaften!) – Das können Sie in dem Sinn gar nicht fordern wollen. Denn ich sage (Abg. Öllinger: Der Bauernbund!), es gibt Personen, die entweder Straftaten begehen oder keine Straftaten begehen. Es gibt mehrere Personen, die sich zusammentun und Straftaten begehen oder auch keine Straftaten begehen. (Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.)
Dann hören wir: Na ja, wie ist das jetzt mit der Untersuchungshaft? Darüber können wir hier dann theoretisch sprechen. Wir können uns über Gesetze unterhalten, ob die gut oder schlecht sind. Wir können uns natürlich auch über den § 278a StGB unterhalten. Was hat sich der Gesetzgeber damals dabei gedacht? Allerdings sollten wir auch vorsichtig sein, wenn die Politik auf einmal Rechtsprechung betreiben möchte. Die Politik hat nicht Rechtsprechung zu betreiben und hat auch nicht Druck auszuüben auf ein Bundesministerium! (Beifall bei der FPÖ.)
Sie hat auch nicht Druck auszuüben auf die Justiz. Wenn man sich die Begründung dieses Antrags ansieht, und ich habe mir den durchaus genau angesehen, muss man sagen, das wäre vielleicht keine schlechte Verteidigerschrift. Das wäre vielleicht gar keine schlechte Stellungnahme in einem Strafverfahren, aber wir hier herinnen können das nicht beurteilen. Wir können hier im konkreten Fall nicht beurteilen, ob ein rechtswidriges polizeiliches Vorgehen stattgefunden hat, ob eine fragwürdige Verhängung der Untersuchungshaft gegeben ist.
Wenn das so gewesen ist, dann haben die gerichtlichen Instanzen das zu entscheiden und diese Entscheidungen zu revidieren. Und wenn diese Menschen zu Unrecht in Untersuchungshaft gesessen sind und inhaftiert waren, dann haben sie auch einen Anspruch auf Haftentschädigung. Und so weit funktioniert unser Rechtsstaat schon, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Abg. Mandak: Die Oberstaatsanwaltschaft beurteilt das so!)
Wir können nicht irgendwelche Anlassfälle heranziehen, um hier dann unter Umständen einen gewissen medialen Druck zu verursachen. Tierschutz ist eine wichtige Sache, keine Frage, aber wenn es dann im Zuge von gewissen Vorkommnissen zu strafrechtlichen Vergehen oder Verbrechen kommt, dann rechtfertigt das auch der Tierschutz nicht.
Wir dürfen hier auch eines nicht machen: nicht zwischen „guten“ und „schlechten“ kriminellen Organisationen zu unterscheiden. Irgendjemand, der Straftaten begeht, aber vielleicht für etwas Höheres kämpft – da sollten wir sehr vorsichtig sein. Das hat es in der Geschichte schon mehrmals gegeben – und davor sei gewarnt. (Abg. Öllinger: Könnten Sie das vielleicht zeitlich ein bisschen genauer zuordnen?)
Wir Freiheitliche treten auch für den Tierschutz ein. – Hören Sie ruhig zu, Herr Kollege Öllinger! (Abg. Öllinger: Ich passe auf!) – Wir treten für den Tierschutz ein. Da müssen wir dann aber auch dementsprechende Gesetze hier im Parlament verabschieden, aber eines kann nicht sein: Dass bei Landwirten hausiert wird, dass Sachbeschädigungen begangen werden, dass Druck ausgeübt wird. Das müssen wir ablehnen. Manchmal ist es auch so – ich rede jetzt wirklich abstrakt, weil ich den konkreten Fall nicht kenne, und ich werde mich hüten, davon zu sprechen –, und das kann nicht sein, dass auch anständige Bürger unter Umständen in ein schiefes Licht geraten aufgrund eines entsprechenden Drucks.
Für den Tierschutz: ja. Wir sind aber auch für eine unabhängige Justiz. Es ist daher nicht die Frage, die wir hier erörtern sollten, ob diese Personen jetzt zu Recht oder zu Unrecht in Untersuchungshaft sitzen. Dafür haben wir eine unabhängige Justiz und unabhängige Gerichte. (Beifall bei der FPÖ.)
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