Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 169

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Es ist sehr, sehr schade, dass erstens im Regierungsprogramm schon diese Inflations­abgeltung nicht vorgesehen war und dass selbst die geringe Erhöhung, die im Regie­rungsprogramm vorgesehen war, nun nicht umgesetzt werden konnte.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Neubauer, Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend In­flationsanpassung des Pflegegeldes

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich alle erforderlichen Schritte zu setzen, um das Pflegegeld so anzupassen, dass es inflationsbereinigt dem Wert bei dessen Einführung im Jahr 1993 entspricht. In Zukunft soll zudem eine jährliche Index­anpassung des Pflegegeldes sichergestellt werden.“

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Sie sehen also, es geht hier nicht um eine Erhöhung des Pflegegeldes, es geht nur um eine Wertanpassung, um den Wertverlust der letzten Jahre auszugleichen, damit Pfle­ge für die betroffenen Menschen auch leistbar ist.

Ein zweiter Punkt, von dem ich weiß, dass er vielen Mandataren, vielen Abgeordneten des Hauses auch ein Anliegen ist, ist der Angehörigenregress.

Ich habe das heute schon einmal kurz erwähnt: Wenn Sie als Familienvater, als Mutter krank werden und pflegebedürftig werden und diese Pflege auch entsprechende Kos­ten verursacht, dann werden Ihre Kinder finanziell zur Verantwortung gezogen. Und das ist für den Pflegebedürftigen auch eine Belastung. Ich möchte nicht, dass, wenn ich in diese Situation komme, dann meine Kinder vielleicht über Gebühr finanziell be­lastet werden, sich dann vielleicht kein Haus bauen können oder keine Wohnung kau­fen können oder dann die Familie meiner Kinder unter Druck gerät.

Ich verurteile natürlich niemanden, der keine Kinder hat. Es gibt in Österreich derzeit 1,1 Millionen Ein-Personen-Haushalte – und dieser Trend geht weiter. Jeder entschei­det selbst, wie er lebt. Es ist aber doch ungerecht, dass sich jemand, der keine Kinder hat, auch keine Sorgen machen muss, dass seine Familie, dass seine Kinder für diese Kosten aufkommen – das geht natürlich nicht. In dem Fall kommt die öffentliche Hand für die Kosten auf. Ich meine, das sollte auch für jene gelten, Frau Kollegin Lapp, die eben Kinder haben, dass die öffentliche Hand für die Pflegekosten aufkommt. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie sind anderer Meinung. Ich kann mir aber nicht genau erklären, warum Sie hier an­derer Meinung sind. Ich bin gespannt auf Ihre Argumentation! Was können meine Kin­der dafür, wenn ich beim Paragleiten abstürze und mir das Kreuz breche und dann vielleicht ein Pflegefall werde? Wenn ich keine Kinder habe, dann bezahlt der Steuer­zahler die Kosten, die zu berappen sind. (Abg. Mag. Lapp: Der Steuerzahler bezahlt auch so!) – Also, ich kann Ihnen sagen, Frau Kollegin Lapp, ich habe in meinem Ver­wandten- und Bekanntenkreis viele Menschen, deren Eltern pflegebedürftig sind. Diese bezahlen sehr hohe Beträge für diese Pflege. Es wundert mich, dass Ihnen das nicht bekannt ist oder dass Sie das nicht wissen, dass die Kinder finanziell ... (Abg. Mag. Lapp: Pflegegeld?) – Nein, nicht das Pflegegeld! Jeder von Ihnen wird das aus dem eigenen Familienkreis vielleicht kennen, dass Sie dann, wenn die Eltern pflegebe­dürftig sind, zur Kassa gebeten werden.

 


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