Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 170

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Dass Ihnen als Mandatarin einer Regierungspartei das völlig neu ist, das verwundert mich dann doch sehr. Hier brauchen wir mehr Gerechtigkeit, das heißt: kein Angehöri­gen-Regress. Ich glaube auch, dass es möglich sein muss, bei den vernunftbetonten Mandataren dieses Hauses eine Mehrheit für dieses Anliegen zu finden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl, Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend Abschaffung des Angehörigen-Regresses

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert alle nötigen Schritte zu unternehmen, um eine grundsätzliche bundesweite Streichung des Angehörigen-Regresses zu erwirken.“

*****

Mir ist schon bewusst, dass Sie jetzt diesem Antrag nicht zustimmen werden. Aber wer auch immer die nächste Bundesregierung stellen wird, sollte sich mit diesem Anliegen ernsthaft auseinandersetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.52


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die beiden von Herrn Abgeordnetem Ing. Hofer eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Neubauer, Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend In­flationsanpassung des Pflegegeldes, eingebracht im Zuge der Debatte zu den Tages­ordnungspunkten 6- 9 in der 67. Sitzung des Nationalrates am 9. Juli 2008

Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren jeweiligen Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit Rechten ausgestattet werden und nicht als Hilfsempfänger gesehen werden. Ziel unterstützender Betreuung muss die Integration und ein möglichst selbst­bestimmtes Leben sein.

Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürftigkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozialstaates. Ohne das Freimachen von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lösen. Die Finanzie­rung darf nicht durch den Haushalt der Betroffenen erfolgen, aber auch nicht auf Kos­ten der Pfleger und Betreuer. Wenn die Finanzierung von Pflegenden und Betreuenden nicht solidarisch erfolgt und das Risiko weiter überwiegend privat getragen werden muss, kann die Schwarzarbeit in diesem Bereich nicht bekämpft werden.

Während diese Regierung gestritten hat, hat das Pflegegeld Jahr für Jahr an Wert ver­loren. Die Regierung hat, trotz gegenteiliger Beteuerungen vor den Wahlen und dem Eingeständnis, eines sogenannten „Pflegenotstands“, das Pflegegeld bis jetzt nicht er­höht.

Im Jahr 2005 wurden in Österreich 3,046 Mrd. Euro oder 1,2 % des BIP für Langzeit­pflege aufgewendet. Trotz steigender Zahl an Pflegegeldbeziehern hält sich aufgrund ausgebliebener Inflationsanpassungen des Pflegegeldes seit 1997 die Ausgabenquote für Langzeitpflege auf konstantem Niveau. Dies natürlich auf Kosten der betroffenen


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