Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 171

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Pflegebedürftigen und der Angehörigen. Zum Vergleich: Die Ausgaben für Pflege be­tragen in Dänemark 2,8 % des BIP. Dort funktioniert das System, es gibt keinen Pfle­genotstand und es gibt dort auch keine Regierungschefs, in deren Familie auf illegale Pflege zugegriffen wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich alle erforderlichen Schritte zu setzen, um das Pflegegeld so anzupassen, dass es inflationsbereinigt dem Wert bei dessen Einführung im Jahr 1993 entspricht. In Zukunft soll zudem eine jährliche Index­anpassung des Pflegegeldes sichergestellt werden.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl, Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend Abschaffung des Angehörigen-Regresses, eingebracht im Zuge der Debatte zu den Tagesordnungspunkten 6- 9 in der 67. Sitzung des Nationalrates am 9. Juli 2008

Die private Pflege ist durch eine verantwortungslose Familienpolitik und durch eine Vernachlässigung der pflegenden Angehörigen zunehmend in Gefahr. Wir Österreicher leisten uns immer weniger Kinder. In den letzten 20 Jahren ist die Zahl der Einperso­nenhaushalte von rund 800.000 auf 1,100.000 gestiegen.

Der Trend zur Singularisierung dünnt die Unterstützungsnetzwerke unter nahen Ange­hörigen aus. Wer heute Single ist kann schon morgen vor allem eines sein: einsam. Und wenn es keine nahen Angehörigen gibt, dann kann es auch keine Pflege durch nahe Angehörige geben.

Während bei pflegebedürftigen Eltern die Kinder zur Bezahlung der Pflege- und Be­treuungsleistungen herangezogen werden, sind Kinderlose in einer besseren Situation. Hier übernimmt die öffentliche Hand die Kosten, wenn das eigene Vermögen ver­braucht ist.

Es ist für Eltern höchst unangenehm, wenn sie wissen, dass aufgrund der eigenen Pflegebedürftigkeit ihre Kinder, die sich vielleicht gerade eine Existenz aufbauen, die Schulden für das Haus oder die Wohnung abbezahlen oder für die Kosten der eigenen Kinder aufkommen müssen, zusätzlich belastet werden.

Diese Ungerechtigkeit gilt es zu beseitigen. Der bisherige Angehörigen-Regress muss gestrichen werden. Ein Regress kann nur dort und unter bestimmten Rahmenbedin­gungen Geltung erlangen, wo es zu Schenkungen an betroffene Angehörige durch den Pflegebedürftigen gekommen ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert alle nötigen Schritte zu unternehmen, um eine grundsätzliche bundesweite Streichung des Angehörigen-Regresses zu erwirken.“

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