Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 172

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dr. Buchinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


17.52.36

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten im Hohen Haus! Um sicherzustellen, dass die Diskussion nicht von vornherein in eine sachlich falsche Richtung geht, möchte ich darlegen, dass zum einen mit einer Novelle zum Bundespflegegeldgesetz, die ich im Ministerrat mehrmals vorzulegen versucht ha­be und zu der bislang vom Noch-Regierungspartner noch keine Zustimmung erbracht werden konnte, die Abgeltung der Inflation in dieser Legislaturperiode im Ergebnis ge­sichert ist.

Ich schlage in dieser Novelle vor, eine fünfprozentige Erhöhung des Pflegegeldes über alle Pflegestufen hinweg vorzunehmen. Der Koalitionspartner kritisiert das und schlägt vor, eine nach Pflegegeldstufen differenzierte Inflationsabgeltung vorzunehmen. Das ist natürlich insofern nicht sachgemäß, weil die Inflation ja die Pflegegeldbezieher und -bezie­herinnen über alle Pflegegeldstufen trifft.

Eine Differenzierung wollen wir in der Form vornehmen, dass die höheren Pflegegeld­stufen insofern mehr profitieren, als wir eine Sonderregelung für die Pflegegeldeinstu­fung für demenzerkrankte Personen und für schwerstbehinderte Kinder und Jugendli­che vorsehen. Hiezu hat sich der Koalitionspartner bisher noch gar nicht geäußert. Der Finanzminister war bisher nicht bereit, in Verhandlungen einzutreten.

Ich habe heute ein Schreiben an ihn formuliert, wo ich ihm darlege, dass im Budget­pfad, den die Regierung beschlossen hat, diese Pflegegelderhöhung voll umfasst ist und daher nichts dagegen spricht, im Ministerrat morgen dem zuzustimmen – eine ent­sprechende Tischvorlage ist vorbereitet – und dann im Parlament noch vor den Neu­wahlen und vor der Bildung einer neuen Regierung das vorzunehmen.

Mein Vorschlag ist sogar: Erhöhen wir das Pflegegeld so wie die Pensionen mit 1. No­vember 2008 – und nicht erst mit 1. Jänner 2009. Ich lade die anwesenden Damen und Herren der ÖVP, denen dieser sozialpolitische Fortschritt ein Anliegen ist, ein, beim Herrn Finanzminister in diese Richtung auch auf eine Änderung seiner Haltung einzu­wirken! (Beifall bei der SPÖ.)

400 000 Österreicherinnen und Österreicher würden Ihnen das sehr, sehr danken. Es gibt 400 000 Bezieher und Bezieherinnen von Pflegegeld in Österreich, die ganz drin­gend diese rasche Erhöhung brauchen. Gerade die Bezieher von Pflegegeld sind fi­nanziell meist nicht sehr günstig gestellt, sie sind daher von Inflation besonders betrof­fen. Wenn sie mit dem Pflegegeld Leistungen zukaufen, was im Regelfall der Fall ist, oder die Pflege und Betreuung durch Angehörige damit finanzieren, sind sie auf diese rasche und maßgebliche Erhöhung des Pflegegeldes sehr, sehr angewiesen. Nehmen Sie sich ein Herz, meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wirken Sie hier auf Ih­ren Kollegen Finanzminister ein! (Abg. Steibl: Und was ist mit Regress in den SPÖ-Ländern?)

Wir haben insgesamt mit dieser Erhöhung sowohl bei den 5 Prozent als auch bezüglich der Demenzkranken und der schwerstbehinderten Kinder und Jugendlichen ein Volu­men von knapp 130 Millionen € an Verbesserung für pflegebedürftige Menschen. Das wäre die stärkste Verbesserung finanziell und inhaltlich beim Pflegegeld seit seiner Einführung im Jahr 1993. Das ist ein wichtiges Anliegen – nicht nur mir, das sollte auch Ihnen ein wichtiges Anliegen sein! (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Initiativantrag, bundesweite Regelungen für den Wegfall des Regresses vorzuse­hen: Da darf ich den geschätzten Herrn Abgeordneten aufklären, dass es einen Ange­hörigen-Regress im Bundesrecht beim Pflegegeld nicht gibt. Das Pflegegeld des Bun-


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