des wird unabhängig von Vermögen und Einkommen sowohl der beziehenden Person als auch des oder der Angehörigen ausbezahlt. Ihr Antrag zielt daher, Herr Ing. Hofer, völlig ins Leere. Ein derartiger Regress kann auf Bundesebene nicht abgeschafft werden, weil es ihn erfreulicherweise nicht gibt. Es tut mir leid, dass ich Ihnen das sagen muss.
Auch bei der 24-Stunden-Betreuung, Herr Ing. Hofer, gibt es zwar ein Fördermodell, das von immer mehr Menschen angenommen wird, aber erfreulicherweise keinen Angehörigen-Regress. Weil es ihn nicht gibt, kann er auch nicht abgeschafft werden.
Ich würde Sie gerne einladen, Ihre vielfältigen Initiativen im Sozialbereich auf Felder zu konzentrieren, wo es einen Sinn macht, wo es eine Verbesserung für den Menschen als Resultat geben kann – und nicht nur hier eine aus meiner Sicht nicht sachgerechte Beschäftigung zu betreiben. Der Initiativantrag greift inhaltlich etwas auf, was es nicht gibt. Es gibt bundesweit beim Pflegegeld sowohl bei den Grundleistungen als auch bei den Angehörigenleistungen keinen Regress von Angehörigen. Wir wollen ihn auch nicht, wir wollten ihn nie, daher brauchen wir ihn auch nicht abzuschaffen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Lapp – in Richtung FPÖ –: So schaut es aus! – Abg. Ing. Hofer: Mit einer Zweidrittelmehrheit! – Abg. Kickl: Wie haben Sie das dann bei der Mindestsicherung angedacht?)
17.57
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
17.57
Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Im Anschluss an den Kollegen Hofer möchte ich nur noch auf einen Aspekt eingehen, wo sich eigentlich in den letzten Monaten eine sehr große und schnelle Entwicklung dargeboten hat, nämlich bei der stationären Unterbringung von pflegebedürftigen Menschen in den Heimen. In den Bundesländern war es ja bis vor Kurzem so, dass es in sechs Bundesländern einen Angehörigen-Regress gegeben hat.
Momentan sind wir bei der stationären Unterbringung von pflegebedürftigen Menschen in der Situation, dass es nur mehr in drei Bundesländern diesen Angehörigen-Regress gibt, weil die Bundesländer aufgrund der allgemeinen Diskussion zur 24-Stunden-Betreuung diesen Regress abschaffen werden. Da bin ich auch sehr positiv darauf eingestellt, dass das die Bundesländer selbst tun werden, denn das ist ja deren Verantwortung.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte zu einem ganz wichtigen Tagesordnungspunkt kommen. Wir diskutieren oder beratschlagen hier auch über die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen. Österreich war eines der ersten Länder, die das unterzeichnet haben. Wir ändern das Bundesbehindertengesetz, wir führen einen Monitoringausschuss ein, in dem BehindertenvertreterInnen, VertreterInnen aus dem Bereich der Menschenrechte, der Entwicklungszusammenarbeit und der wissenschaftlichen Lehre zusammenkommen, um die Erfüllung der UN-Konvention zu begutachten, zu begleiten.
Ich denke, dadurch ist ein sehr wichtiger integrativer Anreiz geschaffen worden, wo behinderte Menschen mit VertreterInnen von Menschenrechtsorganisationen und anderen NGOs für eine Weiterentwicklung unserer Gesellschaft eintreten. Das ist ein guter Schritt. (Beifall bei der SPÖ.)
17.59
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Frau Abgeordnete Haubner ist die nächste Rednerin. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
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