Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 174

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18.00.02

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es geht in dieser Debatte um drei verschiedene Anträge. Ersterer betrifft die Ratifizierung beziehungsweise die Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, der wir sehr gerne unsere Zustimmung ge­ben, haben wir doch im Jahr 2006 seitens des Sozialministeriums sehr engagiert vor­bereitet, dass das jetzt unterzeichnet werden konnte. Wir sehen das, begleitend zum Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, als weiteres Signal dafür, dass hier klare Regelungen für die Menschen mit Behinderung geschaffen werden.

Das Zweite betrifft das Anliegen der persönlichen Assistenz. Im Jahr 2004 hat der da­malige Sozialminister Herbert Haupt diese Förderrichtlinien für persönliche Assistenz am Arbeitsplatz geschaffen, weil ihm das ein besonderes Anliegen war. Es hat sich das bisher sehr gut bewährt. Ich stehe aber nicht an zu sagen, dass man nach einigen Jah­ren überlegen sollte, ob man es nur bei den Richtlinien belässt, ob man nicht doch auch einen Rechtsanspruch daraus entwickelt. Daher werden wir auch diesem Antrag unsere Zustimmung geben.

Das Dritte ist: Wir werden sicher nicht zustimmen, dass das Thema der einheitlichen ärztlichen Begutachtung für die Ausstellung des Behindertenausweises nach § 29b StVO wieder einem anderen Ausschuss zugewiesen wird. Ich kann mich erinnern, das erste Mal, im Herbst 2007, wurde das mit der Begründung vertagt, dass man im kommenden Jahr Verbesserungen schaffen will, und der Herr Bundesminister hat gesagt, er stellt diese Verbesserungen in Aussicht. Bis heute ist nichts an Verbesserungen geschehen, sondern das Einzige, das man macht, ist, dass man es jetzt dem Verkehrsausschuss zuweist. Aber was hat der Verkehrsausschuss mit der einheitlichen ärztlichen Begut­achtung zu tun? (Abg. Mag. Lapp: Straßenverkehrsordnung!)

Aber das ist eben das Dilemma dieser Regierung (Abg. Mag. Lapp: Nein, das ist die Straßenverkehrsordnung!): Etwas versprechen und es dann nicht halten. In diesem Zu­sammenhang, wo es darum geht, für die Behinderten Erleichterungen zu schaffen, ist das wirklich ein starkes Stück. (Beifall beim BZÖ.)

18.02


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Sie werden mit dem Funk­mikrophon zu uns sprechen und sind am Wort.

 


18.02.33

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Ho­hes Haus! Das Pflegegeld wurde diskutiert, obwohl das heute gar nicht Thema ist, und es wurden Schuldzuweisungen gemacht. Ich halte solche Schuldzuweisungen für nicht nötig. Denn in einer Koalition braucht es immer zwei Partner, um etwas zu beschlie­ßen; und es gab andererseits auch Forderungen vonseiten der ÖVP, wie eine Abschaf­fung des Regressanspruches – diesen gibt es leider für Angehörige von zu Pflegenden bei stationärer Unterbringung; hier könnte der Bund eine Artikel-15a-Vereinbarung mit den Ländern eingehen – oder die Abschaffung der Vermögensgrenzen.

Es gäbe viele Bereiche, die man genauso heute diskutieren könnte, wie etwa die Wei­terführung der schulischen Integration nach der 8. Schulstufe, wozu wir schon im Jahr 2007 einen Entschließungsantrag eingebracht haben, wofür es aber noch immer keine Gesetzesvorlage gibt. Das ist bedauerlich. Wenn die Koalition weitergegangen wäre, wäre sicher noch einiges Gutes entstanden.

Was aber heute Thema ist, das ist die UN-Konvention. Es ist ein sehr wichtiger Schritt, dass wir heute diese Konvention durch das Parlament ratifizieren. Mit dieser Konven­tion wird in vielen Ländern dieser Erde der Zugang zu Grundrechten, zu Bürgerrechten,


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