Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 175

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

zu Menschenrechten für behinderte Menschen sichergestellt. Das ist eine sehr wichtige Maßnahme, an der Österreich und vor allem der Verein „Licht für die Welt“ sehr maß­geblich beteiligt waren.

Es gibt weltweit zirka 650 Millionen behinderte Menschen. 80 Prozent davon leben in Schwellenländern, und hier könnte und sollte Österreich auch in Umsetzung der UN-Konvention als Beispiel dienen und im Austausch diese Länder auch unterstützen, da­mit sie zu einer Gleichstellung, zu einem Ausbau des Sozial- und Gesundheitssystems kommen. Es wäre wichtig, dass man in der Entwicklungszusammenarbeit solche Pro­jekte für und mit behinderten Menschen ausbaut und stärkt.

Besonderes Augenmerk gilt auch dem Artikel 10 der UN-Konvention, in dem ein Grundrecht auf Leben für behinderte Menschen festgeschrieben ist. Das klingt so selbstverständlich. Wenn man aber gleichzeitig in Österreich sieht, dass die Geburt eines behinderten Kindes als Schadensfall deklariert wird und seine gesamte Lebens­existenz als Schadenersatzforderung durch ein OGH-Urteil zugesprochen wird, dann gibt es hier Handlungsbedarf. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten des BZÖ sowie des Abg. Strache.)

Es sollte eines der ersten Themen im Monitoring-Ausschuss, der heute beschlossen wird, die Frage sein, wie dieses Thema zu lösen ist.

Entschließungsanträge machen heute wenig Sinn, weil das Parlament ja morgen ver­mutlich aufgelöst wird. (Abg. Haidlmayr: Nicht nur vermutlich! Ganz sicher!) Aber ich möchte als Anliegen weitergeben, dass die UN-Konvention in einer „Leichter Lesen“-Fassung erstellt wird, damit auch Menschen mit Lernbehinderung diese Rechte nutzen können und sie ihnen verständlich gemacht werden. – Danke. (Beifall bei ÖVP und BZÖ sowie des Abg. Strache. – Abg. Haidlmayr fährt im Rollstuhl auf die Rampe, um sich zum Rednerpult zu begeben.)

18.07


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Frau Abgeordnete Haidlmayr, es ist vor Ihnen noch ein anderer Redner an der Reihe. Vielleicht bleiben Sie noch kurz oben, bis Herr Kollege Huainigg das Rednerpult wieder über die Rampe verlassen hat. (Abg. Haidl­mayr: Ich fahre einmal hinunter!) – Wie Sie wünschen.

In der Zwischenzeit wird Herr Abgeordneter Themessl das Wort nehmen. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Herr Kollege. (Abg. Themessl gibt zu ver­stehen, dass er gerne der sich bereits neben dem Rednerpult befindlichen Abg. Haidl­mayr den Vortritt lässt.) Sie sind ein Kontra-Redner und daher nach der Geschäftsord­nung als Nächster für die Wortmeldung vorgesehen. – Bitte, Sie haben das Wort.

 


18.08.07

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Nur weil hier offensichtlich einiges unklar ist betreffend die Frage, ob es eine Regressforderung im Pflegebereich eigentlich gibt oder nicht gibt: Das ist bundeslän­derweise unterschiedlich. Ich sage Ihnen, in Vorarlberg kann die Regressforderung bis zu 28 Prozent des frei verfügbaren Einkommens auch der Nachkommen betreffen. Und das Interessante an der ganzen Geschichte ist, dass das nicht nur die eigenen Kinder betreffen kann, sondern dass das teilweise sogar auf die Enkelkinder weitergeht. Ich schildere Ihnen einen Fall, den ich seit einem Monat auf dem Tisch habe:

Vor zehn Jahren hat eine Oma ihrem Enkel ein Grundstück geschenkt. Vor acht Jahren hat das Mädchen geheiratet und in der Zwischenzeit Haus gebaut. Sie haben eine Fa­milie mit zwei Kindern, vier und zwei Jahre alt. Der Mann arbeitet als Alleinverdiener. Und jetzt ist die Oma plötzlich ein Pflegefall. Man hat dann festgestellt, dass da Eigen­tum vorhanden war. In der Folge hat man das Ganze geschätzt, und vom Land Vorarl-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite