Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 185

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hen, auch noch überprüfen, ob sie diesen kleinen Anteil der tatsächlichen Kosten wohl auch ordnungsgemäß einsetzen?!

Ich denke, es wäre besser und wichtiger, den Betroffenen Beratung zu geben, Unter­stützung zu geben, vor allem die notwendigen ambulanten Dienste zur Verfügung zu stellen, die sie dringend brauchen, die aber nicht zur Verfügung stehen, weil die Länder säumig sind, weil der Bund säumig ist und weil auch Sie, Herr Minister, säumig sind, zu überprüfen, ob die Bundesländer ihrer Aufgabe nachkommen: dass nämlich genug am­bulante, teilstationäre und stationäre Angebote im Pflege- und Betreuungsbereich vor­handen sind.

Das wird nicht gemacht. Hier liegt die Verantwortung bei den Ländern, aber auch beim Bund, zuallerletzt aber bei den Betroffenen selbst, die keinesfalls jene Leistungen be­kommen, die sie brauchen.

Pflegegeld bei ausländischem Wohnsitz streichen. – Ich habe mir überlegt: Was ma­chen Sie denn mit mir, wenn ich 75 Jahre alt bin, Pflegestufe 3 habe, wenn ich merke, es wird immer schlechter, und zu meiner Tochter übersiedle, die zufällig in München wohnt? Dann bekomme ich kein Pflegegeld mehr? Weil ich zu meiner Tochter über­siedle? Oder was tun Sie mit einem 60-jährigen Frühpensionisten, der eine schwere rheumatische Erkrankung hat, Pflegestufe 2 bekommt und dem die ärztlich Verantwort­lichen sagen, am besten für ihn ist, wenn er in der Wärme ist? Dieser Herr wohnt jetzt nicht mehr in Österreich, sondern in Mallorca, weil es da warm ist und das seiner rheu­matischen Erkrankung gut tut. – Diesem Herrn streichen Sie dann das Pflegegeld? Mit welcher Berechtigung und mit welchem Hintergrund? Alle haben denselben Anspruch, egal ob sie in Deutschland oder in Mallorca sind oder ob sie hier in Österreich Pflege und Betreuung in Anspruch nehmen!

Aus diesem Grund werden wir beiden Anträgen unsere Zustimmung verweigern. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.43


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.43.32

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Königsberger-Ludwig hat gemeint, das Pflegegeld sei eine Versicherungsleistung. – Das ist nicht korrekt! Das ist keine klassische Versi­cherungsleistung, Frau Königsberger-Ludwig, denn Sie bekommen auch dann Pflege­geld, wenn Sie nicht in einen Pflegeversicherungsfonds oder was auch immer einge­zahlt haben. Pflegegeld ist keine Versicherungsleistung, daher ist auch Ihre Argumen­tation nicht nachvollziehbar.

Aber jetzt zu den beiden Anträgen. Erstens: Gesundheitsmanager. Ich möchte ein Bei­spiel erzählen, warum ich das für ein gutes Modell halte. (Abg. Haidlmayr: Ich brauche keinen Gesundheitsmanager! Wenn ich krank bin, gehe ich zum Doktor!) Frau Kollegin Haidlmayr, bitte! Ich habe oft den Eindruck, Sie überziehen derart, dass Sie unserer Gruppe, die wir vertreten wollen, mehr schaden als nützen. (Beifall bei FPÖ, SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

Ich möchte ein kurzes Beispiel bringen: Eine Dame, Unfall, Querschnittlähmung, wurde behandelt, ist dann nach Hause entlassen worden und bekommt Pflegegeld. Diese Da­me wohnt in einem kleinen Dorf. Tagsüber ist sie mit dem Rollstuhl hinausgeschoben worden auf die Straße – es ist bei uns in den burgenländischen Dörfern so üblich, dass sich dort viel abspielt, da sitzt man halt auf der Bank –, dort ist sie sehr lange geses­sen, und am Abend ist sie wieder ins Haus gebracht worden. Nach einiger Zeit ist die-


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