Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 187

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Betreuung etwas tut. Überprüft wird mit einem Projekt, das schon vor einigen Jahren eingeführt wurde. Ich glaube, das ist ein gutes Projekt, weil es dabei in erster Linie um Beratung geht.

Kollege Hofer hat jetzt erklärt: Es geht letztendlich auch um die Beratung, um die fach­liche Betreuung und die fachliche Pflege. – Der Antrag betreffend zweckmäßige Ver­wendung würde die Entscheidungsfreiheit nämlich sehr einschränken. Dass jemand kontrolliert, dass ich das Geld zum Beispiel ja der richtigen Organisation gebe, das möchte ich nicht. Aber Sie haben das jetzt erklärt, und ich verstehe es. Ich glaube aber, wir brauchen diese Gesundheitsmanager nicht, denn man sollte zuerst einmal das überprüfen, evaluieren, was derzeit Stand der Dinge ist, und dann kann man sich immer in einem nächsten Schritt auch dahin gehend äußern.

Zum zweiten Antrag betreffend das Pflegegeld: Pflegegeld wird grundsätzlich für die im Inland Wohnhaften ausbezahlt. Es gibt natürlich durch die Mobilität, durch die offenen Grenzen immer wieder andere Möglichkeiten, Pflegegeld auch im Ausland zu bezie­hen; Kollegin Mandak hat ein sehr gutes Beispiel dafür genannt. Daher sage ich: Si­cher muss man darauf achten, dass nicht Missbrauch betrieben wird, aber grundsätz­lich zu sagen, dass für diejenigen, die sich im Ausland aufhalten, kein Pflegegeld be­zahlt wird, wird so nicht funktionieren. Daher werden wir auch diesen beiden Anträgen nicht unsere Zustimmung geben. (Beifall beim BZÖ.)

18.49


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzte Rednerin in dieser Debatte ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.50.25

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Minister! Herr Hofer, das, was Sie jetzt erzählt haben, und das, was in diesem Antrag steht, sind völlig andere Dinge. Ich lese Ihnen nur einen Satz vor:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

,Die Bundesregierung wird aufgefordert, ... hinsichtlich seiner Effizienz zu prüfen und nach positiver Beurteilung den flächendeckenden Einsatz von Gesundheitsmanagern, die eine zweckwidrige Verwendung des Pflegegeldes aufgrund von Verwahrlosung be­urteilen, ....‘“

Das ist ein bisschen ein Unterschied. Eine zweckwidrige Verwendung – heißt das, wenn ich mir für mein Pflegegeld eine persönliche Assistenz leiste, die mit mir einkau­fen geht, anstatt vielleicht eine zusätzliche Windel, dann ist das eine Zweckentfrem­dung? Was meinen Sie damit? In Ihrem Antrag geht es um die „zweckwidrige Verwen­dung“, und wenn Sie die zweckwidrige Verwendung überprüfen wollen, dann heißt das nichts anderes, als dass Sie den Menschen unterstellen, dass sie ihr Pflegegeld zweckwidrig verwenden. – Und das tun sie nicht!

Außerdem, Herr Hofer, wissen Sie ganz genau, dass die Träger, die das Pflegegeld ausbezahlen, laut ihren Vereinbarungen, den 15a-Vereinbarungen, jederzeit die wid­mungsgemäße – nicht die zweckwidrige, sondern die widmungsgemäße – Verwen­dung des Pflegegeldes überprüfen können, und zwar seit 1. Juli 1993.

Noch etwas, Herr Hofer! Es wird mir ein Gesundheitsmanager nichts bringen, wenn ich vor der Tür fünf Stufen zu bewältigen habe, aber mir wird mein „Gesundheitsmanager“, nämlich mein Hausarzt, etwas bringen, wenn ich krank bin. Sie dürfen nicht davon aus­gehen, dass alle PflegegeldbezieherInnen automatisch krank sind. Die sind nicht krank. Manche sind zusätzlich krank, manche sind nur behindert – und da braucht es keinen Gesundheitsmanager. – Das einmal zu dem einen Antrag.

 


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