Das sollten wir aber in Zukunft anders gestalten. Gute Anträge, egal von wem sie kommen, sollten überprüft und auch entsprechend abgestimmt werden. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kukacka.) Ja, ich weiß, Sie haben sich im Rahmen des Unterausschusses bei mir schon mehrmals als Pressesprecher beworben, aber ich habe schon jemanden. Danke, ich brauche eigentlich niemanden mehr in diese Richtung, Herr Kollege Kukacka. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ja, er hat das schon mehrmals versucht.
Ich wünsche, dass wir ein entsprechendes Ergebnis bei der Suche nach den Vermissten zusammenbringen. Ich glaube, dass das das Wichtigste ist, das wir hier an das Ende dieses Tages stellen können.
Ich möchte mich abschließend ebenfalls für die geleistete Arbeit der vielen Kolleginnen und Kollegen von der Polizei im Rahmen der EURO 2008 bedanken, denn diese haben wirklich – und ich war sehr viel unterwegs mit ihnen – eine ganz hervorragende Arbeit geleistet. Und ich meine, die waren wirklich mit einer guten Deeskalationsstrategie unterwegs. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und BZÖ.)
22.30
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 593 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 89.)
*****
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Verlesung eines Teils des Amtlichen Protokolls
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 1 zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr den entsprechenden Teil des Amtlichen Protokolls:
„Es liegt ein Verlangen gemäß § 51 Abs. 6 GOG von 20 Abgeordneten auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 1 vor (Beilage C).
Hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 1 wird gemäß § 44 Abs. 2 GOG einstimmig – also mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – beschlossen, von der 24-stündigen Aufliegefrist des Ausschussberichtes 666 der Beilagen Abstand zu nehmen.
TO-Punkt 1:
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag (841/A) der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dr. Wolfgang Schüssel, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXIII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird (666 der Beilagen)
Die Abgeordneten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA ein.
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