Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 15

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Man muss zum einen sehen, dass die derzeitigen Entschädigungsbeträge nicht wirk­lich abschreckend wirken. Ein Betrag von 20 000 € wirkt nicht abschreckend, wenn mit einem Foto eines Opfers sehr viel Umsatz gemacht werden kann. Also hier müssen wir, denke ich, ansetzen.

Wir müssen auch den Opfern mehr Möglichkeiten geben, ihre Ansprüche geltend zu machen. Ich habe vorgeschlagen, dass wir hier die Frist von sechs Monaten auf ein Jahr verlängern, dass wir den Opfern – so, wie wir das jetzt schon im Strafprozess ma­chen und wie wir es auch für den Zivilprozess vorsehen – auch für die medienrecht­lichen Prozesse Prozessbegleitung zur Verfügung stellen.

Eine Maßnahme erscheint mir als besonders wichtig, die insbesondere durch den Fall F. notwendig geworden ist, nämlich die Opfer an ihrem Aufenthaltsort besser vor Verfolgung zu schützen.

Die Kinder haben jahrelang im Keller gelebt und müssen jetzt wieder eingesperrt leben, weil die Fotografen hinter ihnen her sind. Ich denke, wir brauchen auch rechtliche Schutzinstrumentarien, ähnlich wie im Sicherheitspolizeigesetz, dass wir da durch Schutzzonen leichter Wegweisungen machen können. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Jaro­lim.

 


Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Bundesminister, wären Sie so nett und würden Sie uns sagen, was Sie in den letzten Monaten für den Opferschutz alles geleistet haben, was wir hier alles gemeinsam umsetzen konnten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Der Opferschutz ist tatsächlich ein bestimmendes Thema meiner Arbeit. Sehr geholfen haben uns hier die Neuerungen, die mit dem Inkrafttreten der Strafprozessreform stattgefunden haben. Die neue Straf­prozessordnung sieht ja einen sehr, sehr erweiterten Schutz der Opfer und wesentlich mehr Informations- und Kontrollrechte der Opfer vor.

Erfreulicherweise ist zu sehen, dass die Opfer von diesen neuen Möglichkeiten auch stark Gebrauch machen. Wir haben sehr, sehr viele Fortführungsanträge, Anträge, die sich gegen die Einstellung eines Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft richten, weil die Opfer wollen, dass das Verfahren stattfindet, beziehungsweise gute Begründungen haben wollen, warum es nicht zur Fortführung des Verfahrens kommt.

Wir haben die Prozessbegleitung ausgebaut, und insbesondere sehen wir jetzt auch für den Zivilprozess die Möglichkeit der Prozessbegleitung und andere Instrumente des Opferschutzes vor.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Karl, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! In der bereits angesprochenen Enquete wurde auch die Forderung erhoben, die Geld­buße bei Verletzung von Opferrechten anzuheben. So hat etwa die Opferanwältin Eva Plaz gefordert, dass die Bußgelder so hoch sein müssten, dass sie dem Medium wirt­schaftlich wehtun. Meines Erachtens sollte die Geldbuße wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Das bedeutet insbesondere auch, dass bei Festsetzung ihrer Höhe die wirtschaftliche Situation des betroffenen Medienunternehmens Berücksichtigung finden muss. Den genannten Anforderungen könnte eine Art Tagessatzsystem Rech­nung tragen.

 


Wie denken Sie über die Einführung eines solchen Systems?

 


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