Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 14

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09.06.41Fragestunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Fragestunde.

Für die heutige Fragestunde wurde folgender Modus vereinbart: Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Rednerpulten im Halbrund vorgenommen – so wie gestern –, die Beantwortung durch die Frau Bundes­ministerin vom Rednerpult der Abgeordneten.

Für die Haupt- und Zusatzfragesteller jeder Fraktion ist jeweils 1 Minute Redezeit vor­gesehen. Die Beantwortung der Hauptfrage durch die Frau Bundesministerin soll 2 Mi­nuten, jene der Zusatzfragen jeweils 1 Minute betragen.

20 Sekunden vor Ende der jeweiligen Redezeit werde ich durch ein kurzes Läuten auf deren Ablauf aufmerksam machen.

Wir gelangen zur Fragestunde.

Bundesministerium für Justiz

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich beginne jetzt – um 9.07 Uhr – mit dem Auf­ruf der Anfragen an Frau Bundesministerin Dr. Maria Berger.

Die Frau Bundesministerin ist dankenswerterweise erschienen, obwohl sie größere ge­sundheitliche Probleme hat. Ich bedanke mich dafür.

Wir kommen zur 1. Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Jarolim. – Bitte.

Die eingereichte Anfrage, 74/M, hat folgenden Wortlaut:

„Welche weiteren Schritte erachten Sie nach der jüngsten parlamentarischen Enquete über ,Medienrecht und Opferschutz‘ für erforderlich?“

 


Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Wir hatten ja letzte Woche eine viel beachtete Enquete zum Thema „Medienrecht und Opferschutz“. Ich möchte Sie zu diesem Thema befragen.

Es gibt ein Spannungsverhältnis – dieses war ja auch Gegenstand dieser Enquete – zwischen einerseits dem Medienrecht und andererseits dem Opferschutz. Zweifellos kommt den Medien eine zentrale Rolle bei der Information, bei der Aufklärung der Be­völkerung, aber auch bei der Aufdeckung von Sachverhalten, die sonst vielleicht nicht so schnell an die Öffentlichkeit gelangen würden, zu.

Auf der anderen Seite haben wir aber gerade in der Causa Fritzl in Amstetten gesehen, dass auf nahezu unüberbietbar penetrante Art und Weise in die Grundrechte der Opfer eingegriffen worden ist, dass Fotografien hergestellt werden sollten, die intimsten Be­reiche verletzt worden sind und dass sich hier somit die Frage nach dem Spannungs­verhältnis stellt.

Wie weit kann der Opferschutz gehen, ohne in die Medienfreiheit einzugreifen? Wie sehen Sie diese Situation?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Zunächst möchte ich mich für die Ab­haltung dieser Enquete hier im Parlament wirklich noch einmal bedanken. Ich denke, dass es aus Anlass der traurigen Fälle, die wir hatten, wirklich ein guter Zeitpunkt war, sich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen.

Ich als Justizministerin habe die Gelegenheit dieser Enquete ja dazu genützt, einige Vorschläge einzubringen, die wir im Justizministerium überlegen.

 


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