Meine Frage: Sind diese Entlastungsmaßnahmen bereits spürbar? Wie wirken sie sich innerhalb des Strafvollzuges aus, beziehungsweise gibt es bereits Erkenntnisse auch außerhalb des Vollzuges?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Tatsache ist, dass das Haftentlastungspaket, wie schon erwähnt, eine Vielzahl von Maßnahmen gebracht hat. Gleichzeitig sind aber auch andere Entwicklungen eingetreten. Allgemein gibt es einen Rückgang bei der Kriminalitätsentwicklung. Möglicherweise wird es eine etwas andere Herangehensweise bei der Verhängung der Untersuchungshaft geben.
Wir können den Rückgang, der tatsächlich gegeben ist, derzeit noch nicht einzelnen Faktoren verlässlich zuordnen. Dafür ist der Beobachtungszeitraum noch zu kurz.
Mir ist wichtig, dass die Qualität der Betreuung im Strafvollzug wieder stimmt, dass damit auch zu einer verbesserten Sicherheit beigetragen wird und dass insbesondere auch die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Strafvollzug, sowohl der Justizwache als auch in den Betreuungsdiensten, wieder menschenwürdige sind. Sie sind alle sehr engagiert. Das konnte ich in den letzten Monaten wirklich feststellen. In diesem Bereich wieder halbwegs vertretbare Arbeitsbedingungen zu haben, ist wichtig.
Wo wir leider steigende Zahlen haben, ist im Maßnahmenvollzug. Daher habe ich eben auch Instrumente wie die Justizbetreuungsagentur geschaffen, um dem steigenden Personalbedarf nachkommen zu können.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Glaser, bitte.
Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2008 wurden die Begleitmaßnahmen für bedingte Entlassungen wesentlich erweitert. Internationale Studien zeigen, dass die Rückfallquote bei bedingten Entlassungen wesentlich geringer ist als bei jenen Personen, die die Strafe zur Gänze verbüßen.
Aus diesem Gesichtspunkt heraus stellt sich die Frage: Wie beurteilen Sie die rückfallpräventive Wirkung dieser neuen Regelungen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Auch hier werden wir noch genauere Untersuchungen, die sich auf einen längeren Zeitraum beziehen müssen, um verlässlich zu sein, durchführen müssen.
Die Ausgangsannahme ist sicher richtig, das zeigt sich jeden Tag – durch eine schrittweise Überführung wieder in die Freiheit, durch eine Begleitung, vor allem auch durch die Unterstützung in praktischen Fragen, beim Wohnungsfinden, beim Arbeitfinden. Da haben wir manchmal noch ein bisschen Probleme, weil das AMS unsere Strafentlassenen nicht wirklich als seine Zielgruppe ansieht.
Es ist einfach sehr, sehr wichtig, dass für diese Menschen Arbeit gefunden werden kann. Wir bilden auch in den Strafanstalten jetzt wieder verstärkt aus, weil wir wieder ein bisschen Luft dafür haben, um eine Resozialisierung – wiederum im Sinne auch der Sicherheit – zu erleichtern. Sowohl an Einzelfällen als auch in der größeren Zahl hat sich dieses Prinzip der Rückfallvermeidung auf diesem Weg sehr bewährt.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Danke schön. – Ich beendige an dieser Stelle die Fragestunde.
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