Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 29

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Meine Frage: Sind diese Entlastungsmaßnahmen bereits spürbar? Wie wirken sie sich innerhalb des Strafvollzuges aus, beziehungsweise gibt es bereits Erkenntnisse auch außerhalb des Vollzuges?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Tatsache ist, dass das Haftentlas­tungspaket, wie schon erwähnt, eine Vielzahl von Maßnahmen gebracht hat. Gleich­zeitig sind aber auch andere Entwicklungen eingetreten. Allgemein gibt es einen Rück­gang bei der Kriminalitätsentwicklung. Möglicherweise wird es eine etwas andere Her­angehensweise bei der Verhängung der Untersuchungshaft geben.

Wir können den Rückgang, der tatsächlich gegeben ist, derzeit noch nicht einzelnen Faktoren verlässlich zuordnen. Dafür ist der Beobachtungszeitraum noch zu kurz.

Mir ist wichtig, dass die Qualität der Betreuung im Strafvollzug wieder stimmt, dass da­mit auch zu einer verbesserten Sicherheit beigetragen wird und dass insbesondere auch die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Strafvollzug, so­wohl der Justizwache als auch in den Betreuungsdiensten, wieder menschenwürdige sind. Sie sind alle sehr engagiert. Das konnte ich in den letzten Monaten wirklich fest­stellen. In diesem Bereich wieder halbwegs vertretbare Arbeitsbedingungen zu haben, ist wichtig.

Wo wir leider steigende Zahlen haben, ist im Maßnahmenvollzug. Daher habe ich eben auch Instrumente wie die Justizbetreuungsagentur geschaffen, um dem steigenden Personalbedarf nachkommen zu können.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Glaser, bitte.

 


Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2008 wurden die Begleitmaßnahmen für bedingte Entlas­sungen wesentlich erweitert. Internationale Studien zeigen, dass die Rückfallquote bei bedingten Entlassungen wesentlich geringer ist als bei jenen Personen, die die Strafe zur Gänze verbüßen.

Aus diesem Gesichtspunkt heraus stellt sich die Frage: Wie beurteilen Sie die rückfall­präventive Wirkung dieser neuen Regelungen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Auch hier werden wir noch genauere Untersuchungen, die sich auf einen längeren Zeitraum beziehen müssen, um verläss­lich zu sein, durchführen müssen.

Die Ausgangsannahme ist sicher richtig, das zeigt sich jeden Tag – durch eine schritt­weise Überführung wieder in die Freiheit, durch eine Begleitung, vor allem auch durch die Unterstützung in praktischen Fragen, beim Wohnungsfinden, beim Arbeitfinden. Da haben wir manchmal noch ein bisschen Probleme, weil das AMS unsere Strafentlasse­nen nicht wirklich als seine Zielgruppe ansieht.

Es ist einfach sehr, sehr wichtig, dass für diese Menschen Arbeit gefunden werden kann. Wir bilden auch in den Strafanstalten jetzt wieder verstärkt aus, weil wir wieder ein bisschen Luft dafür haben, um eine Resozialisierung – wiederum im Sinne auch der Sicherheit – zu erleichtern. Sowohl an Einzelfällen als auch in der größeren Zahl hat sich dieses Prinzip der Rückfallvermeidung auf diesem Weg sehr bewährt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Danke schön. – Ich beendige an dieser Stelle die Fragestunde.

 


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