Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 28

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

eine sehr erfreuliche Entwicklung bei den Anzeigenzahlen. Die Anzeigen sind in den letzten Monaten um 7 Prozent zurückgegangen. Es gibt also keinerlei Indizien, dass hier die Sicherheit gefährdet wäre. Ganz im Gegenteil: Wir haben einen Rückgang in der Kriminalitätsentwicklung! (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Haim­buchner, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Frau Bundesministerin! Sie haben es erwähnt, die übervollen Haftanstalten stellen ein großes Problem dar. Auf­grund dessen wurde auch der § 133a Strafvollzugsgesetz geschaffen, der da lautet:

„Hat ein Verurteilter die Hälfte der Strafzeit, mindestens aber drei Monate, verbüßt, so kann vom weiteren Vollzug der Strafe vorläufig abgesehen werden, wenn

1. gegen ihn ein Aufenthaltsverbot besteht,

2. er sich bereit erklärt, seiner Ausreiseverpflichtung unverzüglich nachzukommen ...“

Wie wird die Verpflichtung zur Ausreise bis zur Grenze in der Praxis sichergestellt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Die Ausreise wird dadurch sicherge­stellt, dass der/die Betreffende von Justizwachebeamten bis zum Abreiseort begleitet wird. Es hat bisher kein einziges Problem in diesem Zusammenhang gegeben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Frau Bundesministe­rin! Sie haben schon ausgeführt, worin der Vorteil einer vorzeitigen Entlassung liegen kann, dass es nämlich jetzt Nachbetreuung gibt. Früher sind Häftlinge mitunter ohne Nachbetreuung entlassen worden, und die Rückfallsquote war höher. Entscheidend für die Frage des Rückfalls ist daher die Qualität der Nachbetreuung, die Bewährungshilfe.

Meine Frage: Um wie viel sind die Mittel für Bewährungshilfe für den Verein NEU­START aufgestockt worden, da bedingt durch das Haftentlastungspaket jetzt mit mehr Bewährungshilfe zu rechnen ist?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Es stimmt, dass wir einen vermehrten Aufwand bei der Bewährungshilfe haben. Ich denke, dass dieser Aufwand gut einge­setzt ist. Das ist immer noch kostengünstiger als die Betreuung in den Strafanstalten. Wir haben hier eine große Unterstützung des Vereins NEUSTART. Ich habe jetzt die Summe nicht im Kopf, aber es hat eine Erhöhung der Mittel gegeben. Wir sind derzeit mit dem Verein NEUSTART in Verhandlungen, wie sich die Fallzahlen, die Betreu­ungsfälle entwickelt haben, wie wir die Berechnungsmethoden ein bisschen verbessern können und das Geld zielgerichtet einsetzen können, nämlich wirklich in die Betreuung.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Pendl, bitte.

 


Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Ich hoffe, es geht Ihnen den Umständen entsprechend gut. Ich darf mich bei Ihnen, bei Ihrem Team, aber vor allem bei der Kollegenschaft im Vollzug, bei der Justizwache sehr herzlich be­danken. Wir haben die schwierigsten Zeiten im Strafvollzug hinter uns. Das Haftentlas­tungspaket 2007 hat wesentliche, qualitativ hochstehende Verbesserungen im Vollzug gebracht.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite