zeitig, noch vor Verbüßung der Freiheitsstrafe beziehungsweise vor Absitzen der Strafhaft, sozusagen auf die Bevölkerung losgelassen, mit der Begründung, die auch aus dem Justizministerium kommt, einige Millionen Euro einzusparen. Von unserer Seite dargestellt: leider auf Kosten der Sicherheit der Bevölkerung!
Ich komme zur Frage, Frau Bundesministerin:
„Wie viele Häftlinge wurden bis heute seit dem 1.1.2008 aufgrund der Neuerungen des Haftentlastungspaketes 2007 nach nur teilweiser Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe vorzeitig aus der Haft entlassen?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Das sogenannte Haftentlastungspaket, das wir voriges Jahr beschlossen haben und das seit 1. Jänner 2008 zur Anwendung kommt, hat eine Vielfalt von Maßnahmen vorgesehen, die dazu dienen sollen, die Sicherheit zu verbessern, die Qualität im Strafvollzug zu verbessern und bei den Zuständen, die wir hatten, nämlich dass es in übervollen Haftanstalten nicht mehr möglich war, einen gesetzeskonformen Strafvollzug durchzuführen, Abhilfe zu schaffen.
Sicherheit steht im Vordergrund. Wir haben sehr viele Maßnahmen in diesem Paket, die die Sicherheit erhöhen. Ich verweise hier nur darauf, dass wir die Gefährlichkeitsprognosen verbessert haben, dass wir bei bedingten Entlassungen, die tatsächlich erleichtert wurden, gleichzeitig die obligatorische Bewährungshilfe vorgesehen haben. Wir haben eine längere Probezeit, einen längeren Zeitraum, in dem sich der Straftäter kontrolliert in der Freiheit bewähren muss. Wir wissen, dass diese schrittweise Zurückführung in das normale Leben wesentlich mehr zur Rückfallvermeidung beiträgt als ein unvermitteltes Auf-die-Straße-Stellen, wo es dann keine soziale Begleitung gibt.
Die konkreten Zahlen, die wir derzeit haben, sind noch nicht sehr aussagekräftig. Wir können sie vor allem nicht den einzelnen Faktoren, die sich geändert haben, zurechnen. Wir können Ihnen sicher im Herbst ein aussagekräftiges Bild über die Auswirkungen dieser Maßnahmen geben.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Darmann, bitte.
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Ministerin, es ist natürlich bedauerlich, hier keine einzige Zahl präsentiert zu bekommen, da es für uns sehr wesentlich ist, das herauszufinden, und zwar gerade aufgrund der Bemühungen des BZÖ, zumindest Sexualstraftäter von den vorzeitigen Entlassungen auszunehmen. Leider hat sich das Justizministerium nicht bemüßigt gefühlt, diesen Täterbereich von der vorzeitigen Enthaftungsmöglichkeit auszunehmen.
Meine Zusatzfrage: Wie viele Sexualstraftäter wurden seit Anwendung dieses Haftentlastungspaketes, also seit 1.1.2008, sozusagen auf die Bevölkerung losgelassen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Ich darf noch einmal darauf verweisen, dass wir – dies wird allgemein angewendet, richtet sich aber natürlich speziell gegen Sexualstraftäter – uns sehr bemüht haben, die Gefährlichkeitsprognosen zu verbessern. Wir setzen die Möglichkeiten, die wir hier haben, auch breiter ein.
Aber ich verwahre mich gegen den Ausdruck „auf die Bevölkerung losgelassen“. Es wird niemand bedingt entlassen, der sozusagen ein Risiko darstellen würde. Wir haben
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