Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 26

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Dass wir da ein Instrument dringend brauchen, zeigen die Entwicklungen in den letzten Wochen besonders deutlich. Ich hoffe, dass das letzte Wort hier noch nicht gesprochen ist und dass wir dieses so wichtige Instrument doch noch durchbekommen. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Franz, bitte.

 


Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Frau Ministerin! Im Sachwalterrecht gibt es die An­gehörigenvertreter für Lebenspartner, für Ehegatten, für Eltern, für Kinder, nicht jedoch für Geschwister. Jetzt gibt es die Sorge von Eltern, gerade von Eltern von behinderten Kindern, wer nach ihrem Ableben für ihr behindertes Kind sorgen will oder soll. Es gibt den Wunsch – ich glaube, den berechtigten Wunsch! –, etwa von Behindertenvertre­tungen, aber auch von der „Lebenshilfe“, dass diese Eltern, so wie das bei der Patien­tenverfügung möglich ist, jemanden einsetzen können, und zwar ein Geschwisterteil des Behinderten, der eben dann dieses Angehörigenrecht im Falle ihres Ablebens für ihr Kind wahrnimmt.

Können Sie sich vorstellen, hier eine gesetzliche Regelung zu schaffen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Ich kann jetzt hier nur versprechen, dass ich mir diese Frage gerne noch einmal anschaue, warum Geschwister im Unter­schied zu anderen Angehörigen da ausgeschlossen sein sollen. Das erscheint mir jetzt auf Anhieb nicht wirklich nachvollziehbar.

Aber ich verspreche gerne, dass wir diese Frage überprüfen und Ihnen dann schriftlich eine Antwort geben werden. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dolinschek, bitte.

 


Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Bundesministerin, die Problematik bei der Sachwalterschaft ist die, dass man auf der einen Seite, wie Sie vorhin schon erwähnt haben, nur schwer jemanden findet, und dass man auf der anderen Seite dann, wenn einmal ein Sachwalter bestellt ist und man mit der Abwicklung seiner Tätig­keit nicht zufrieden ist, ihn schwer wieder austauschen kann. Inwieweit sehen Sie Be­darf, dass das Verfahren zum Austausch eines Sachwalters vereinfacht wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Mit dem Sachwalterrechts-Ände­rungsgesetz 2006 sind, meine ich, sehr viele Verbesserungen in diesem Bereich einge­führt worden, insbesondere eine verstärkte Kontrolle der Sachwalter durch die Gerich­te. Es werden natürlich auch Beschwerden an uns im Justizministerium herangetragen. Wir stellen aber immer wieder fest, dass fast alles, was es da an Beschwerden gibt, der gerichtlichen Kontrolle unterliegt, und verweisen darauf, dass das zuständige Ge­richt angerufen werden kann.

Ich sehe daher, nachdem das erst 2006 eingeführt worden ist, keine Notwendigkeit, daran etwas zu ändern. Von den bestehenden Kontrollmöglichkeiten wird noch zu we­nig Gebrauch gemacht. Es liegt oft an der Information über das, was jetzt schon mög­lich ist, ob es in Anspruch genommen wird.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 81/M des Herrn Abgeordneten Mag. Darmann. – Herr Abgeordneter, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Sie haben als SPÖ-Justizministerin gemeinsam mit der ÖVP Ende des Jahres 2007 das Haftentlastungspaket 2007 ins Leben gerufen. Mit diesem werden Straftäter vor-


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