Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Ministerin, aufgrund der Änderung im Sachwalterschaftsrecht im Jahre 2006 ist die Klientenzahl pro SachwalterIn begrenzt worden. Das finden wir ganz, ganz wichtig, weil es früher so war, dass bis zu 400 Personen bei einem Notar oder bei einem Anwalt waren und dieser eigentlich nur mehr einen Akt hatte, aber keine Person, die dahinter stand.
Aufgrund dieser Neuregelung kommt es jetzt zu einem Engpass bei den SachwalterInnen. Es ist vorher schon bekannt gewesen, dass es so sein wird, und es hat sich jetzt herausgestellt, dass es so ist.
Meine Frage: Was haben Sie vor, um diesen Engpass zu beseitigen?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Ich habe bei der Beantwortung der vorigen Frage schon ausgeführt, dass wir in diesem Bereich sehr, sehr stark auf Vereine angewiesen sind, die diese Arbeit sehr gut machen, aber natürlich abhängig von den ihnen gewährten Subventionen nur eine begrenzte Fallzahl übernehmen können, um noch seriös arbeiten zu können.
Mir ist es mit dem Budget 2008 gelungen, hier 4 Millionen € mehr zur Verfügung zu stellen. Ich weiß aber, dass das nicht genug ist und dass damit die Zahl der Fälle, die von den Vereinen betreut werden können, zu niedrig ist. Wir setzen hier sehr stark schon auch darauf, doch wieder Angehörige zu finden, die bereit sind, mit Unterstützung durch diese Vereine wenigstens Teilaufgaben zu übernehmen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Maier, bitte.
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Das österreichische Sachwalterschaftsrecht hat wesentliche Bedeutung für die Besachwalteten, aber natürlich auch für die Angehörigen. Und es gibt Rechtsnormen, die für andere Gruppen eine wesentliche Bedeutung haben. Mit Gruppenklagen beispielsweise für die Konsumenten könnte jetzt bei Meinl European Land eine Gruppe von Geschädigten gegen Meinl vorgehen.
Meine Frage: Warum hat die ÖVP entgegen dem Regierungsübereinkommen Ihre Vorschläge für eine Gruppenklage in Österreich, um den Schutz der Konsumenten zu gewährleisten, abgelehnt?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Tatsache ist, dass im Regierungsprogramm der Auftrag enthalten ist, dass es das Instrument der Gruppenklage geben soll. Das Justizministerium hat diesbezüglich schon vor längerer Zeit einen Entwurf in Begutachtung geschickt und sehr viele Debatten dazu abgehalten.
Letztendlich sind einige Fragen offen geblieben, wo wir uns nicht annähern konnten. Das ist insbesondere die Frage der Mindestanzahl von Klägern, die gegeben sein soll. Wir haben ursprünglich 30 vorgeschlagen, sind dann ohnehin schon auf 80 gegangen. Die Zahl 80 würde bedeuten, dass wenigstens ein Viertel der in Frage kommenden Verfahren im Wege der Gruppenklage abgewickelt werden kann.
Wenn man da bei der Zahl der Kläger noch weiter hinaufgeht, so wie es von der Wirtschaft und von der ÖVP verlangt wurde, nämlich auf 150 und noch mehr, dann hätten wir ein sehr, sehr kleines Anwendungsgebiet dieser Gruppenklage. Ich denke nicht, dass es sinnvoll ist, die Zivilprozessordnung maßgeblich zu ändern für Fälle, die dann vielleicht einmal in fünf Jahren vorkommen.
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