Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Wir haben im Rahmen des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes einige Möglichkeiten eröffnet, die Bestellung eines Sachwalters möglichst zu vermeiden, Angehörige zu finden, die bereit sind, diese Tätigkeit zu übernehmen. Mit Zustimmung des Betroffenen können diese Angehörigen in das Vertretungsregister eingetragen werden und haben dann, sollte es trotzdem zur Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters kommen, auch Parteistellung.
Wir wissen aus vielen Fällen, dass das Verhältnis zwischen Angehörigen und besachwalteten Personen ein sehr problematisches ist. Oft muss tatsächlich das Gericht einen Sachwalter bestellen, um die betreffende Person vor den eigenen Angehörigen zu schützen. Oft melden sich Angehörige, die mit der betroffenen Person nicht wirklich in Kontakt sind oder die die Parteistellung ausnützen könnten, um zum Beispiel Wissen über den Vermögensstand zu bekommen. Also es sind nicht immer sehr redliche Absichten, die hier Angehörige gegenüber älteren Personen verfolgen, und da ist die Bestellung eines Sachwalters notwendig. Die Einbindung von Angehörigen könnte da kontraproduktiv sein.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer.
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Das mag schon stimmen. Aber einen Generalverdacht gegen Angehörige zu erzeugen, geht nicht an. Schließlich und endlich ist es auch ein gewisses Geschäftsfeld für diverse Vereine. Es gibt konkrete Fälle, wo ich Ihnen darlegen kann, dass sich die Angehörigen überhaupt in keinem Konflikt mit den besachwalterten Personen befinden und trotzdem Vereine vorgezogen werden, und dann, wenn die Bestellung vorgenommen ist, der Angehörige nicht einmal mehr ein Parteienrecht hat. Das ist eine Unzukömmlichkeit. Man muss daran denken, ein Antragsrecht und ein Legitimationsrecht der Angehörigen eingeschränkt einzuführen, um einen Teil des Konfliktstoffes zu entschärfen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, keine Frage? (Abg. Dr. Fichtenbauer – in Richtung Bundesministerin Dr. Berger –: Wie denken Sie darüber?) – Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Ich will die Angehörigen sicher nicht unter einen Generalverdacht stellen. Und wenn ein gutes Einvernehmen in der Familie herrscht, wird es das Naheliegendste sein, dass eine Angehörigenvertretung stattfindet, die dann natürlich die entsprechenden Rechte hat.
Ein Anliegen im Rahmen des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes 2006 war es ja auch, die Geschäftemacherei in diesem Bereich zurückzudrängen und eine tatsächliche Fürsorge für diese Personen zu erreichen. Es ist jetzt viel genauer geregelt, wie der Sachwalter in der Personensorge vorzugehen hat. Stichworte: Kontaktpflicht; Kontrollrechte, die über das Gericht gegeben sind.
Ich sehe das Hauptproblem darin, dass wir alle zu kämpfen haben, genug Personen zu finden, die bereit sind, Sachwalterfunktionen zu übernehmen, sodass es wünschenswert wäre, wenn mehr Angehörige dazu bereit wären.
Wir haben sehr engagierte Vereine in diesem Bereich. Es müssen vom Justizministerium für diese Vereine immer größere Beträge aufgewendet werden, damit diese ihre Tätigkeit fortführen können. Es werden in diesem Bereich weitere Steigerungen aufgrund der demografischen Entwicklung in Zukunft notwendig sein.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Haidlmayr.
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