Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 23

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Auch hier muss ich meinen Hinweis auf den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit des Ermittlungsverfahrens wiederholen. Ich darf solche Auskünfte hier nicht geben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Vock, bitte.

 


Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Sehr geehrte Frau Minister! In der Öffentlichkeit wird der Eindruck erweckt, dass hier einerseits die Polizei bei der Festnahme und dann die Justiz jetzt bei der Untersuchungshaft die volle Härte des Gesetzes gegenüber zehn harmlosen Tierschützern walten lässt. Die Frage ist hier auch, wie die Bedingun­gen für die Häftlinge sind, ob auf vegane Ernährung Rücksicht genommen wird und ob die Haftbedingungen zureichend sind. Wann und wie wollen Sie die Öffentlichkeit dar­über informieren, was jetzt konkret die Vorwürfe an diese Täter sind – natürlich unter Wahrung der Rechte der Täter?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Zu den Haftbedingungen möchte ich sagen, dass wir natürlich gegenüber allen, die in Untersuchungshaft sind, unsere ge­setzlichen Verpflichtungen voll einhalten. Wir versuchen natürlich auch auf den Ge­sundheitszustand Rücksicht zu nehmen. Wir nehmen auch Rücksicht auf die verschie­densten Essensgewohnheiten. Natürlich gibt es in Haftanstalten gewisse Einschrän­kungen, die es nicht erlauben, auf allzu individuelle Wünsche einzugehen, aber wir versuchen tatsächlich unser Bestes. Ob es zu einer Anklage kommt, wird die Staats­anwaltschaft im Dienstwege zu entscheiden haben. Welche Tatbestände in dieser Anklageschrift enthalten sein werden, werden wir in der Zukunft sehen. Das kann ich jetzt auch noch nicht sagen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zur Anfrage 79/M des Herrn Abgeordneten Dr. Fichtenbauer. – Bitte.

Die eingereichte Anfrage, 79/M, hat folgenden Wortlaut:

„Warum haben Sie als Bundesministerin keine Schritte im Bereich des Sachwalter­rechts ergriffen, um geeignete Regelungen umzusetzen, damit Angehörige, die häufig in besonderer Weise von Unzukömmlichkeiten, einerseits bei der Bestellung von Sach­waltern und andererseits bei der Führung der Sachwalterschaft übel betroffen sind, unterstützt werden?“

 


Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Die Tatsache des Sachwalterwesens, sage ich einmal, führt zu einer zunehmenden Zahl von Beschwerdefällen, die laut werden. Das ist nicht nur in Zeitungen zu lesen, sondern wenn man im Rechtsberuf tätig ist, wird man immer stärker damit konfrontiert.

Die Rechtslage stellt sich derzeit folgendermaßen dar: Nach Sachwalterrechtsge­setz 2006 hat der nahe Angehörige zwar ein Antragsrecht mit Rechtsmittelbefugnis, dies aber nur dann, wenn noch kein Sachwalter bestellt worden ist. Ein Antrag auf Be­stellung oder Änderung des bestellten Sachwalters ist nur von der betroffenen Person selbst möglich – der es aber häufig sehr schwerfällt, weil sie eben besachwaltert ist – oder von Amts wegen.

 


Angehörige haben kein Recht auf Entscheidung, keine Parteistellung, kein Antrags­recht. Es wäre daher – was meinem von der Kanzlei Ihnen schon mitgeteilten Anre­gungsinhalt entsprechen würde – darauf hinzuwirken, dass sich daran zugunsten der Angehörigen etwas ändert. Warum ist vom Justizministerium in diese Richtung noch nichts gemacht worden?

 


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