Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 22

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jetzt solche von Tierschützern oder andere Aktivitäten sind. Sie haben jetzt schon mit Ausführungen darüber begonnen.

Auf welche Art und Weise könnten wir uns mit diesem Thema auseinandersetzen? Welche Möglichkeiten bietet das Strafgesetz insgesamt, die Verhältnismäßigkeit dieser Norm zu präzisieren?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Es hat ja zu diesem Tatbestand be­reits mehrmals parlamentarische Beratungen gegeben. Der ursprüngliche Tatbestand wurde aufgrund eines Initiativantrages dieses Hauses eingeführt und hat eben deshalb sehr viel Kritik bekommen, weil er sehr weit gefasst worden ist. Beim Strafrechtsände­rungsgesetz 1996, glaube ich in Erinnerung zu haben, wurde er ja dann eingeschränkt. Es hat eine ausführliche Debatte gegeben. Es steht also sicher nichts dagegen, die Debatte noch einmal aufzunehmen.

Ich möchte aber betonen: In Zeiten organisierter Kriminalität brauchen wir Tatbestände wie diesen, um wirksam gegen organisierte Kriminalität kämpfen zu können. Für eine gänzliche Abschaffung oder Milderung dieser Straftatbestände bin ich daher sicher nicht zu haben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Auer.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Frau Bundesministerin, Sie ha­ben gestern in der Beantwortung der Dringlichen der Grünen bereits angeführt, dass gegen die zehn inhaftierten Tierschützerinnen und Tierschützer mehrere Anzeigen we­gen Sachbeschädigung, krimineller Vereinigung und krimineller Organisation erstattet wurden. Die Staatsanwaltschaft hat dem stattgegeben, die Richter haben aufgrund von Verdunkelungs- und Tatbestandsgefahr die Untersuchungshaft ja verhängt. Sie haben dann auch ausgeführt, dass für Sie Tierschutz – genauso wie für mich – ein wichtiges Anliegen ist. Sie haben aber auch dazugesagt, dass allerdings kein noch so ehrenwer­tes Motiv einen Rechtfertigungsgrund für schwer wiegende Straftaten darstellen kann, wenn das nicht ausdrücklich im Gesetz vorgesehen ist.

Ich darf daher Sie, Frau Bundesministerin, noch einmal fragen, aufgrund welcher ge­nauen Straftatbestände die Untersuchungshaft verhängt beziehungsweise jetzt ver­längert wurde und ob Sie nicht doch einen Hinweis darauf geben könnten, welches schuldhafte Verhalten der Tierschützer bisher ermittelt wurde.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Ich muss jetzt noch einmal darauf hinweisen, dass wir uns derzeit im Ermittlungsstadium befinden, dass das ein nicht öf­fentlicher Teil des Strafverfahrens ist und ich deshalb hier nur sehr eingeschränkt Aus­kunft geben kann. Ich kann bestätigen, dass das Ermittlungsverfahren nicht nur wegen § 278b geführt wird, sondern auch wegen anderer Tatbestände.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Bu­cher.

 


Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Bundesminister! Wir hatten ja gestern eine Diskussion zu diesem Themenkomplex, und im Zuge dieser Diskussion ist auch der Vorwurf aufgetaucht, dass ein großes österreichisches Textilunternehmen von diesen Tierschützern bedroht wurde und allenfalls auch „Schutzgelder“ – unter Anführungszei­chen – geflossen sind. Gibt es eigentlich Hinweise darauf, dass eine Partei in Öster­reich von diesen Machenschaften profitiert haben könnte?

 


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