alles mitunter sehr unsympathischen Figuren. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, werden den Tierschützern doch lediglich einige Sachbeschädigungen vorgeworfen, die in keinem Verhältnis zu jenen Straftaten stehen, die ich gerade aufgezählt habe.
Teilen Sie die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Darf ich vorweg sagen, dass das Strafgesetzbuch, so wie es jetzt ist, ohne Ansehen der Person anzuwenden ist. Ich denke, die österreichische Justiz hat in den letzten Tagen gezeigt, dass sie das sehr ernst nimmt. Es müssen sich Bankgeneraldirektoren, Vorstandsdirektoren, Gräfinnen an das Strafgesetzbuch halten, so wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch.
Zum konkreten Verfahren jetzt im sogenannten Tierschutzfall. Da sich dieses Verfahren noch im Ermittlungsstadium befindet, möchte ich jetzt keine Einzelheiten verbreiten. Alle Beschwerden, Vorwürfe, dass es in diesem Fall zu Unrecht zur Verhängung der Untersuchungshaft, zur Fortführung der Untersuchungshaft gekommen sei, dass es zu Zwangsmaßnahmen gekommen sei, die nicht verhältnismäßig gewesen seien, sind gerichtsanhängig. Die Verhängung der Untersuchungshaft, die Fortführung der Untersuchungshaft ist drei Mal vom Landesgericht Wiener Neustadt überprüft worden. Die Beschwerden sind auch beim Oberlandesgericht Wien anhängig. Ich denke, wir sollten die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Wien abwarten. Ich werde deshalb, solange diese Entscheidungen nicht ergangen sind, keine Maßnahmen aufsichtsbehördlicher Natur ergreifen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Frau Bundesminister, jenseits des Verfahrens stellt sich natürlich die Frage, wenn da ein Paragraph angewendet wird, der eigentlich im Kampf gegen die Mafia geschaffen wurde, ob nicht legistischer Reformbedarf besteht, das heißt, ob man nicht das Gesetz deutlicher formulieren müsste, damit eben wirklich Geldwäscher, Waffenschieber, Menschenhändler Adressaten dieses Paragraphen sind und nicht Tierschützer, die ja mitunter, würde ich sagen, oder nicht nur mitunter, sondern die jedenfalls sicher nicht diesen Gruppen angehören.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Für die Zukunft ist die Überarbeitung des Strafgesetzbuches in vielen Bereichen denkbar. Wir haben gerade von den Sexualstraftaten gesprochen. Ich bin gerne für eine Debatte offen und dafür, dass wir uns den § 278b StGB genauer anschauen. Vielleicht wäre eine Möglichkeit der Rechtfertigungsgrund, den es beim § 278c Abs. 3 gibt, dass es nämlich dann, wenn es um höherwertige Rechtsgüter und die Ausübung von Menschenrechten geht, hier zu keiner Anwendung dieses Tatbestandes kommen kann. Vielleicht wäre auch das eine Möglichkeit, dass die beim § 278b StGB ursprünglich gedachte, sich aber nicht so im Gesetz niederschlagende Einschränkung möglich wird.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Jarolim.
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Bundesminister, wir hatten ja gestern eine Dringliche Anfrage zum gegenständlichen Thema, und es ist hier der Eindruck entstanden, dass der Tatbestand der kriminellen Organisation möglicherweise so weit formuliert ist und nicht ausreichend präzise, um zu verhindern, dass er auf Sachverhalte wie etwa die Durchsetzung berechtigter Anliegen angewendet wird, ob das
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