Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 20

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Und wir müssen die Kinder stärken. Wir müssen die Kinder so stärken, dass sie sich Nein sagen trauen, dass sie sich, wenn etwas passiert ist, ohne Scham und eigene Schuldgefühle Erwachsenen anvertrauen können und dann gute Hilfe finden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Grossmann.

 


Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin, Sie haben mir mit Ihrer Antwort aus dem Herzen gesprochen. Sexueller Missbrauch von Kindern ist wohl eines der abscheulichsten Verbrechen, die man sich vorstellen kann. Deshalb hat der energische Kampf gegen den Missbrauch von Kindern im Re­gierungsprogramm, das ich für den Jugendbereich mit verhandeln durfte, einen breiten Raum eingenommen, und ich freue mich feststellen zu können, dass Sie dieses Pro­gramm so engagiert, so konsequent umsetzen.

Die Maßnahmen sind vielschichtig und nicht ausschließlich einem Ressort zuzuordnen, vor allem wenn es um Prävention geht. Und ein Teil des Gesamtpakets zum Schutz von Kindern vor Gewalt und sexuellem Missbrauch war die Errichtung einer Straftäter­datei, die es ermöglichen soll, Ereignissen, wie sie im erschütternden Fall von Amstet­ten bekannt geworden sind, vorzubeugen. Warum ist es bis heute noch nicht zur Um­setzung dieses Vorhabens gekommen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Die Sexualstraftäterdatei ist als Maß­nahme in einem Gesamtpaket vorgesehen. Für 90 Prozent dieses Pakets ist aufgrund des Bundesministeriengesetzes das Justizministerium zuständig. Dafür liegt auch ein fertiger Entwurf vor, der bereits in Begutachtung war und in den die Begutachtungs­ergebnisse auch schon eingearbeitet sind. Hier geht es insbesondere um die Verlän­gerung der Verjährungsfristen, auch um die Verlängerung der Tilgungsfristen, um eine verbesserte gerichtliche Aufsicht über Sexualstraftäter, über die Möglichkeit, Berufsver­bote zu verhängen, durch andere Weisungen diese Personen von Kindern fernzuhal­ten. Also das ist fix und fertig im 2. Gewaltschutzgesetz.

Das Innenministerium hat etwas spät realisiert, dass für die legistische Vorbereitung der Sexualstraftäterdatei, eine Änderung des Strafregistergesetzes, das Innenministe­rium selbst zuständig ist, sodass es nicht genügt, mich dafür sozusagen als Säumige hinzustellen, sondern sie sind selbst zuständig. Das war und ist, glaube ich, derzeit in Begutachtung. Ich warte mit meinem Teil gerne, bis das fertig ist, und hoffe, dass wir für dieses Paket noch gemeinsam den Sommerministerrat schaffen. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 3. Anfrage, Nummer 77/M, des Herrn Abgeordneten Mag. Steinhauser. – Herr Abgeordneter, bitte.

Die eingereichte Anfrage, 77/M, hat folgenden Wortlaut:

„Erachten Sie die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft betreffend die 10 Tierschüt­zerInnen, die sich seit 21.5.2008 wegen § 278a StGB – Bildung einer kriminellen Orga­nisation – in Untersuchungshaft befinden, für korrekt?“

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Am 21. Mai 2008 wurden zehn Tierschützer in Untersuchungshaft genommen. Die Un­tersuchungshaft dauert nunmehr sieben Wochen an. Bemerkenswert an dieser Unter­suchungshaft ist, dass den Tierschützern ein Paragraph vorgeworfen wird, nämlich die Bildung einer kriminellen Organisation.

Sie wissen, dass dieser Paragraph damals eingeführt wurde, um schwere Verbrechen zu ahnden. Wir reden dabei von Menschenhändlern, Geldwäschern, Waffenschiebern,


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