Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 19

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Sommerministerrat beschlossen sehen würde, sehen wir einen neuen Tatbestand mit einem sehr, sehr hohen Strafrahmen vor, einen Tatbestand, der insbesondere lang an­haltende Gewaltbeziehungen abbilden und schärfer bestrafen soll, als das derzeit der Fall wäre.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Fichten­bauer, bitte.

 


Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Guten Morgen und alles Gute für die Gesundheit! Das Thema, das erörtert wird, verliert nichts an Aktualität. Wir sind der Auffassung, dass die Strafdrohung per se, ungeachtet dessen, ob sie im Einzelfall und tendenziell ausgeschöpft wird, Ausdruck der Missbilligung der Gesellschaft ist. Daher: Welche konkreten Vorbereitungen in Richtung Anhebung im Bereich des Sexualstraf­täterrechtes gibt es bereits seitens des Hauses?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Ministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Auf Grundlage der Gesamtstudie und natürlich unter Einbeziehung der Überlegungen, die auch hier schon im Nationalrat an­gestellt worden sind, werden wir im Herbst diese Arbeit aufnehmen. Einige Dinge, wie ich schon gesagt habe, wurden ja vorgezogen, eben dieser neue Tatbestand gegen lang anhaltende Gewaltbeziehungen. Ich denke, Sie haben die Notwendigkeit und die Sinnhaftigkeit von Strafen gut beschrieben. Wir müssen aber sehen, dass wir für die konkrete Abschreckung von Tätern mehr brauchen. Deshalb ist es uns zum Beispiel auch wichtig, von Straftaten überhaupt zu erfahren. Im zweiten Gewaltschutzgesetz sehen wir zum Beispiel eine erweiterte Anzeigepflicht vor, um von diesen Gewalttaten überhaupt erfahren zu können.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Die Studie zur Evaluierung der Strafpraxis, bezogen auf Sexualstraftäter, war sicher ein richtiger Schritt. Wenn es eine öffentliche Debatte gibt, muss man sich anschauen, ob die Strafpraxis ausreichend ist. Klar ist aber auch, Strafen allein, höhere Strafen allein schaffen noch keine Sicherheit. Gibt es andere Maßnahmen, die Sie sich vorstel­len können, die man setzen kann, damit mehr Sicherheit entsteht bezogen auf Sexual­straftaten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Tatsache ist, dass von 100 Sexual­straftaten 99 von Personen begangen werden, die Ersttäter sind, sprich der Polizei und der Justiz nicht bekannt sind. Wir müssen alles tun, dass wir Rückfälle von Sexualstraf­tätern vermeiden, aber die große Zielgruppe müssen diese Personen sein, die uns ja noch gar nicht bekannt sind. Und wir wissen, dass das oft Personen sind, die im sozi­alen Nahbereich der Kinder leben. Das kann der gute Onkel sein, das kann der Nach­hilfelehrer sein, das kann der Reitlehrer sein.

Ich schaue da immer ein bisschen neidisch nach Deutschland und nach Großbritan­nien. Dort wird sehr viel für die Prävention von Sexualstraftaten getan, indem diese Personen aufgefordert werden, sich freiwillig, bevor es zu einer Straftat kommt, in The­rapie zu begeben.

Als Justizministerium sind wir für diese Form der Primärprävention leider nicht zustän­dig. Ich hoffe, dass ich mit meiner neuen Kollegin im Innenministerium diesbezüglich etwas auf die Beine stellen kann, dass wir eine ähnliche Aktion wie zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland starten.

 


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