habe sozusagen eine Zusammenfassung vorweg bekommen. Ich bin gerne bereit, sobald die gesamte Studie vorliegt, diese auch dem Nationalrat zu übermitteln.
Ich denke, diese Evaluierung war notwendig, weil wir natürlich alle immer unter dem Eindruck einzelner Urteile stehen, aber nur eine systematische Auswertung hier das gesamte Bild geben kann.
Die ersten Ergebnisse zeigen, dass die ausgemessenen Strafen auch im Vergleich zu Vermögensdelikten mit vergleichbarem Strafrahmen durchaus strenger sind, dass wir keine milde Strafpraxis haben und dass wir in der Tendenz eher eine Verschärfung feststellen können.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer.
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Werte Frau Bundesministerin! Auch im letzten Jahr, seit dieser Entschließung, sind wieder einige, auch spektakuläre Fälle in den Medien bekannt geworden, die den Eindruck vermitteln, dass vielleicht doch zu geringe Strafen verhängt werden. Solche Fälle zeigen, dass es doch einen solchen Bedarf gibt, der auch dringlich zu sehen ist, weil es ja doch um den Schutz von Frauen und vor allem auch Kindern geht. Sehen Sie diese Dringlichkeit auch? Wann haben Sie den Auftrag eigentlich erteilt, und warum liegen diese Ergebnisse noch nicht vor?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Wir haben den Auftrag sehr zügig erteilt. Ich bitte um Verständnis, dass die Erstellung der Studie einige Zeit gebraucht hat, weil doch über einen sehr langen Zeitraum sehr viele Urteile im Einzelnen angeschaut werden mussten, um wirklich ein verlässliches Ergebnis zu bekommen. Noch einmal: Sobald ich die Gesamtstudie zur Verfügung habe, werden wir auch jetzt, nach Auflösung des Nationalrates, sicher einen Weg finden, den interessierten Abgeordneten diese Studie zukommen zu lassen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Klubobmann Westenthaler, bitte.
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin! Kinderschänder sind Mörder an den Seelen unserer Kinder. Wir haben in den vergangenen Monaten als BZÖ hier im Parlament immer wieder Druck gemacht, dass es zu Strafverschärfungen kommt, weil die Menschen es nicht verstehen, dass Kinderschänder nicht als Mörder der Seelen behandelt werden, nämlich wirkliche Mörder, sondern als Kleinkriminelle oft nur eine Haftstrafe von ein paar Wochen oder Monaten absitzen müssen. Das verstehen auch wir nicht. Daher gibt es auch Delikte wie zum Beispiel den § 92 im Strafgesetzbuch, Quälen von Kindern mit Todesfolge, wo ein Gesamtstrafausmaß von maximal zehn Jahren vorgesehen ist. Finden Sie das in Ordnung, dass es im österreichischen Strafgesetzbuch Delikte gegen Kinder mit Todesfolge gibt, die nicht mit „lebenslänglich“ bestraft werden?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Sinn dieser Studie war es ja, zu sehen, wie die derzeitigen Strafrahmen von den Gerichten genutzt werden. Unabhängig davon, aber natürlich unter der Berücksichtigung dieser Ergebnisse, kann man über die derzeitigen Strafrahmen im Strafgesetzbuch nachdenken. Ich habe ja bei den einschlägigen Debatten auch bisher vorgeschlagen, dass wir zum Beispiel zumindest bei zwei Straftatbeständen, die jetzt keine Mindeststrafe kennen, § 202 und § 205, eine Mindeststrafe vorsehen. Im zweiten Gewaltschutzpaket, das ich noch gerne wenigstens im
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