Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 17

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Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Das ist tatsächlich ein berechtigter Wunsch, dass bei zivilrechtlichen Forderungen der Opfer deren Ansprüche sozusagen an die erste Stelle gestellt werden und andere Ansprüche, Regressansprüche des Staates, andere Gläubigeransprüche, zurückrücken.

Wir verhandeln in diese Richtung, und es wäre das Ziel, das zu erreichen. Aber das können wir als Justizministerium nicht allein verfügen, dazu brauchen wir zum Beispiel auch die Zustimmung des Bundesministers für Finanzen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Zinggl.

 


Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Ministerin! Im Anschluss an die Frage des Kollegen Westenthaler: Ist Ihnen bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Fall F. der Bezirkshauptmann beziehungsweise Teile der Polizei wichtige Informa­tionen an die Medien und damit an die Öffentlichkeit gebracht haben? Und inwieweit ist da die Staatsanwaltschaft Ihrer Meinung nach zu Recht involviert beziehungsweise in die Ermittlungen eingebunden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Im neuen Ermittlungsverfahren ist ja die Staatsanwaltschaft sozusagen die leitende Behörde. Natürlich ist hier die Kriminal­polizei auch sehr gefragt. Ich habe jetzt keine genauen Informationen, dass es hier auch den Vorwurf gibt, dass zu Unrecht Informationen vorweg an die Medien gegeben wurden.

Tatsache ist – das wurde ja auch bei der Enquete mehrfach angesprochen –, dass auf der einen Seite natürlich das Informationsbedürfnis ein hohes ist, dass auch wir in der Justiz lernen müssen, diesem Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen, auf der an­deren Seite, dort, wo es um den Opferschutz geht, muss dieses Informationsbedürfnis zurückstehen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur Anfrage 71/M des Herrn Ab­geordneten Mag. Donnerbauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Frau Bundesminister! Unter dem Eindruck verschiedener gerichtlicher Entscheidungen im Sexualstrafbereich, die den Eindruck vermittelt haben, dass hier doch schwerwiegende Straftaten vielleicht zu milde beurteilt worden sein könnten, hat Sie der Nationalrat im Vorjahr ersucht, die Rechtsprechung im Bereich der Sexualdelikte einer Evaluierung zu unterziehen, ins­besondere hinsichtlich der tatsächlich ausgemessenen Strafen und auch hinsichtlich der Häufigkeit von bedingten Entlassungen unter Berücksichtigung der Rückfallhäufig­keit.

Werte Frau Bundesministerin, meine Frage:

71/M

„Wann ist mit dem Ergebnis der mit Entschließung vom 22.3.2007 (13/E) verlangten Evaluierung der gerichtlichen Strafenpraxis im Bereich des Sexualstrafrechts zu rech­nen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Dem Wunsch des Nationalrates, hier eine Evaluierung durchzuführen, sind wir selbstverständlich nachgekommen. Ich habe Herrn Professor Grafl vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien damit beauftragt. Die Studie liegt mir in ihrer Gesamtfassung derzeit noch nicht vor, ich


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