Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 50

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werden dieses Recht auch einklagen! Wir haben dem europäischen Verfassungsrecht­ler, Herrn Universitätsprofessor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider auch den Auftrag erteilt, eine Verfassungsklage beim österreichischen Verfassungsgerichtshof einzubrin­gen, weil Sie hier die österreichische Verfassung, in der nämlich verankert ist, dass bei einer Gesamtänderung der österreichischen Verfassung eine Volksabstimmung vorzu­nehmen ist, nicht eingehalten haben.

Das ist der Hintergrund. Es geht um die österreichische Verfassung, auf die wir stolz sein können. Die Gründerväter der Zweiten Republik – und ich sage das – würden sich im Grabe umdrehen, könnten sie sehen, wie sich ihre Erben von Rot und Schwarz in dieser Frage verhalten haben. – Das ist der Hintergrund der Kritik. Wir werden diese Kritik weiter fortsetzen und sind auch bestärkt darin. (Beifall bei der FPÖ.)

Kein Kniefall vor irgendwelchen anderen Interessenlagen – Österreich zuerst!, das muss das politische Kriterium sein, das wieder in den Mittelpunkt der Politik zurückge­bracht werden muss. – Ein grundlegender Wandel in dieser politischen Auseinander­setzung.

Herr Klubobmann Van der Bellen hat heute von einem Kurswechsel gesprochen. – Den grünen Kurswechsel kennen wir: Mit einem „Hurra“ haben Sie dem EU-Verfas­sungsdiktat hier im Hohen Haus zugestimmt, haben eine Volksabstimmung verhindert, haben direkte Demokratie verhindert. Mit einem „Hurra“ haben Sie ja gesagt zur Ver­doppelung der Atomförderung in der Europäischen Union, weil nämlich im Anhang die­ses EU-Verfassungsvertrages das rechtlich verbindlich angemerkt wurde. (Beifall bei der FPÖ.) Mit einem „Hurra“ haben Sie damit der Gentechniklobby in die Hände gear­beitet. Mit einem „Hurra“ haben Sie auch den Transitwahnsinn, der über Österreich rollt, ermöglicht. Sie haben hier Ihre Umwelt- und Naturinteressen – die Sie nämlich verkaufen – über Bord geworfen. Sie haben nichts mehr mit Umwelt- und Naturschutz zu tun. Da ist die Maske heruntergefallen, Herr Van der Bellen. (Präsident Dr. Spindel­egger gibt das Glockenzeichen.) – Ich komme zum Schluss.

Sie haben davon gesprochen, dass es eine Änderung geben soll. Dazu sage ich: Ja! Österreich kann gestärkt werden mit einer sozialen Österreich-Partei wie der FPÖ. Ich sage, Sie haben recht, Herr Van der Bellen: Wir stellen den Führungsanspruch für ein sozial gerechtes Österreich. Da haben Sie recht. – Um diesen Inhalt geht es uns, und den werden wir stärken in diesem Land! (Beifall bei der FPÖ.)

11.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Klubobmann Strache einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Dr. Bösch und weiterer Abgeordneter betreffend Widerruf der Ratifikation des „EU-Reformvertrages von Lissabon“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 „Erklärungen des Bundeskanzlers und der Außenministerin gemäß § 19 Abs. 2 GOG über die Ergebnisse des EU-Gipfels vom 19. und 20. Juni 2008“ in der 68. Sitzung des Nationalrates am 10. Juli 2008

In einer Stellungnahme vom 29. Juni 2008 stellt Prof. Karl Albrecht Schachtschneider unter dem Titel „Der Verfassungsrechtsschutz gegen die Unionspolitik in Österreich nach der Ablehnung des Vertrages von Lissabon durch die Iren“ folgendes fest:

 


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