Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 52

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Änderung ist aber zugleich eine Veränderung der Rechtslage, jedenfalls der rechtlich relevanten Interpretationsfrage, für alle Mitgliedstaaten, so daß eine solche Maßnahme wiederum der Zustimmung aller Mitgliedstaaten bedarf“ ().

Weiters meinte Univ.-Prof. Hans Klecatsky in der „Kronen Zeitung“ vom 2. Juli 2008 fol­gendes:

„‚Eine Volksabstimmung kann nicht zunichte gemacht werden. Das irische Volk hat nun einmal rechtsgültig auch für die übrigen EU-Mitglieder zum Lissabonner Vertrag ‚Nein‘ gesagt, daher ist es auch für alle so. Man kann nicht noch einmal abstimmen, denn es handelt sich um eine Frage der Rechtskraft: Auch ein Gericht kann nicht zweimal in derselben Sache ein Urteil fällen’, so Klecatsky. Die bisherigen Varianten der ‚EU-Ver­fassungsmacher’ (= ‚supernationale Konstitutionalisten’) wären nach Nizza am franzö­sischen und niederländischen Volk, nun am irischen abermals gescheitert. Nur über die Volksabstimmung jedes einzelnen Staates bei jeder Änderung der Vertragsgrundlagen wäre es möglich, schließlich eines Tages zu einer ‚rechtlich einwandfreien EU-Verfas­sung’ zu kommen. So müsse es nun auch eine Änderung der österreichischen Verfas­sung geben, die eine verpflichtende Volksabstimmung über jeden neuen EU-Vertrag vorschreibt – nicht zuletzt auch als Konsequenz auf die Verweigerung einer Volksab­stimmung über den ‚Reformvertrag’ durch das Parlament. Ein anderer Weg sei gar nicht mehr möglich, ohne in eine ‚Parlamentsdiktatur’ hineinzugeraten, wie Klecatsky scharf betont.“

Vor diesem Hintergrund erscheint es zweckmäßig, gegenüber der EU und ihren Mit­gliedern in Form eines Widerrufes der Ratifikation festzuhalten, dass das Ratifikations­verfahren des „EU-Reformvertrages von Lissabon“ seitens Österreichs als endgültig gescheitert qualifiziert wird.

Unterfertigte Abgeordnete stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alles Erforderliche zu unternehmen, damit die Ratifikation des Vertrages von Lissabon widerrufen wird, zumal der Ratifizierungspro­zeß aufgrund des Votums des irischen Volkes gescheitert ist.“

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Dr. Schüssel. 10 Minuten maximale Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


11.08.55

Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Hohes Haus! Zu Josef Cap: Wir wer­den nicht ein Bild von Metternich aufhängen, aber es könnte sein, dass einige bei Ihnen schon befürchten, dass neben Victor Adler und Bruno Kreisky plötzlich das Bild eines Herausgebers einer österreichischen Tageszeitung aufgehängt werden muss. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.) Und das muss eigentlich nicht sein.

Auch zu dem Vorwurf, wir seien autoritär: Ich würde schon einmal einige bei Ihnen fra­gen, ob dieser berühmte Leserbrief, der eine grundlegende Richtungsänderung darge­stellt hat – das hat auch Sozialminister Buchinger genauso bestätigt – vorher in Ihren Parteigremien je diskutiert wurde, oder ob man danach gesagt hat: Stimmt mit! Ich glaube nicht, dass vorher darüber diskutiert wurde. Da sind wir, glaube ich, mindestens so demokratisch wie Sie. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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