Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 88

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Auf Grund der im Fall des Falles weit höheren Brandlast sind auch die derzeitigen Standards der Tunnelsicherheit gefährdet.

Auf die Straßenerhalter – ASFINAG, Länder, Gemeinden – und damit letztlich auf die SteuerzahlerInnen kämen gewaltige Folgekosten zu, denn die Straßeninfrastruktur in Österreich ist für Gigaliner nicht eingerichtet: Brücken, Kurvenradien, Rastplätze, Auf- und Abfahrten sowie Knotenbauwerke sind selbst bei Autobahnen und Schnellstraßen nicht auf eine Gesamtlänge von 25,25 Meter und 60 Tonnen Gewicht ausgelegt. Ab­seits des hochrangigen Netzes wären Abbiegespuren, Kreisverkehre und Kurvenradien teils unüberwindliche Hindernisse. Österreichs hochrangiges Straßennetz besteht auf Grund der Topographie zu rund 15% aus Kunstbauten (Tunnel, Brücken). Ausbau und Straßenerhalt würde sich erheblich verteuern.

Die Bevölkerung steht in Österreich wie europaweit der Einführung von Gigalinern mit überwältigender Mehrheit ablehnend gegenüber, zahlreiche Institutionen sind klar ge­gen die Einführung von Gigalinern in Österreich

selbst der zuständige Fachverband Güterbeförderungsgewerbe in der WKÖ steht Gi­galinern ablehnend gegenüber.

Bislang sind Gigaliner nur in weitgehend unbewohnten Regionen Skandinaviens im Einsatz sowie im Rahmen von Pilotversuchen, etwa in den Niederlanden. Eine potente Lobby aus Großfrächtern und LKW-Herstellern arbeitet jedoch intensiv daran, die EU-Kommission zu einer Änderung der Richtlinie 96/93/EG zu bringen, Gigaliner zumin­dest auf Teilen des EU-Straßennetzes zuzulassen. Eine diesen Wünschen gemäß von der EU-Kommission tendenziös „pro Gigaliner“ beauftragte Studie soll am 10. Juli 2008 präsentiert werden.

Für Österreich besteht dringender Handlungsbedarf, um die Zulassung von Gigalinern auf dem TEN-Netz oder auch „nur“ in anderen Staaten Europas zu unterbinden: Selbst wenn Gigaliner in Österreich selbst nicht fahren dürften, würde durch Verlagerungen zB in Nachbarstaaten massive Rückschläge für den Schienenverkehr und zugleich LKW-Mehrverkehr auch im Land erfolgen – Gigaliner müssten dann ja an Österreichs Grenze geteilt und von zwei LKW getrennt weitergeführt werden.

Zugleich soll jedoch glaubwürdigen Informationen aus Brüssel zufolge von Österreichs Regierung bereits angedeutet worden sein, dass man im Gegenzug zu einer akzeptab­len neuen Wegekostenrichtlinie bereit wäre, bei den Gigalinern über Zugeständnisse nachzudenken.

Dies wäre für die Grünen völlig undenkbar. Ein „Kuhhandel“ in Brüssel, der 60-Tonnen-Lkw-Monster ins Land bringt, wäre geradezu ein Verrat an der LKW-geplagten Bevöl­kerung!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im eigenen Land und in Brüssel konsequent eine entschlossene Anti-Transit-Politik und die Stärkung der Schiene im europäischen Güterverkehr zu vertreten.

In diesem Sinn wird die Bundesregierung aufgefordert, der Zulassung von „Gigalinern“ (60-Tonnen-Lkw mit über 25 Meter Länge) in Österreich und in Europa und auch be-


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