Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 94

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Es ist nämlich ein Unterschied, ob bestehende Gesetze einzuhalten sind – und ich spreche jetzt von der Verfassung –, ob es einem nun recht ist oder nicht, dass das Ge­setz im Einzelfall einzuhalten ist, mit gewissen Konsequenzen, oder ob es eine solche gesetzliche Bestimmung nicht gibt. (Abg. Mag. Kukacka: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich!)

Herr Kollege Kukacka, in Anbetracht der Erfassung intellektueller Zusammenhänge bei Vergleichen, ob die hinken oder nicht, würde ich Sie gerne zu einem Duell bitten. Das würde sicher zu einer interessanten Vorstellung vor dem Publikum werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich erinnere mich auch mit großem Vergnügen an die Äußerungen von vorhin in Rich­tung „soziales Europa“. Da darf ich darauf verweisen, dass wir, dass ich persönlich die Inhalte des Vertrages von Lissabon als zum Teil echte Vertragsänderungen und als zum Teil bloße Ankündigungen erkannt habe, die man auch als Luftblase bezeichnen kann. Einer dieser Ankündigungsinhalte war das Propagandawort „soziales Europa“. Genau deswegen, weil Österreich auf diesem Gebiet Spitzenreiter in Europa ist und europäische Strukturen zur Verbesserung des eigenen Sozialstandards bei Gott nicht braucht, sondern es im Prinzip nur darum gehen könnte, eine Abgleichung in Richtung nach unten zu stipulieren, haben wir diesen behaupteten Sachverhalt als Luftblase be­zeichnet. Und von den Rednern der ÖVP wurde das heute ja bestätigt. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.)

Herr Kollege Mitterlehner, wenn Sie eines Tages in den „Genuss“ kommen, ein Straf­verfahren zu haben, bei dem ich das Vergnügen hätte, Sie zu verteidigen, wird es an Engagement meinerseits nicht mangeln. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, zusammengefasst noch ein kurzer Ausblick oder eine kleine Erinnerung an das heutige Geschehen: Unser Parteiobmann Klubobmann Strache hat eingangs einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Aufforderung enthält, es möge die Ratifizierungserklärung durch den österreichischen Bundespräsi­denten aufgehoben werden. Ich habe das leise Lächeln des Herrn Staatssekretärs be­obachtet und dahinter die Gedankenwolke erkannt: Was will er denn mit diesem Ent­schließungsantrag? Das ist doch schon geschehen. Was will er denn da noch zurück­nehmen?

Ich füge dem hinzu: Das Völkerrecht kennt das Prinzip „Clausula rebus sic stantibus“, das heißt: Verträge gelten unter Zugrundelegung der herrschenden Bedingungen. In­teressanterweise haben sich die tollen Denker des Vertrages von Lissabon keinen Plan B ausgedacht, nämlich was dann passiert, wenn in einem Land die Ratifizierung des Vertrages nicht erfolgt, wie das durch das Referendum von Irland geschehen ist.

Die Konsequenz ist Chaos. Das, was von der ÖVP an Zwischenrufen hereingetröpfelt ist, verstärkt dieses Chaos und kann zu keiner Verbesserung der Erkenntnisprozesse beitragen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.06


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Dr. Fichtenbauer, Strache, Dr. Bösch und weiterer Abgeordneter betreffend ver­pflichtende Volksabstimmung bei Ratifikation von Staatsverträgen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Strache, Dr. Bösch und weiterer Abgeordneter be­treffend verpflichtende Volksabstimmung bei Ratifikation von Staatsverträgen

 


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