eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 „Erklärungen des Bundeskanzlers und der Außenministerin gemäß § 19 Abs. 2 GOG über die Ergebnisse des EU-Gipfels vom 19. und 20. Juni 2008“ in der 68. Sitzung des Nationalrates am 10. Juli 2008
Eine Volksabstimmung über die Zustimmung der Republik Österreich zu einem Abschluß eines völkerrechtlichen Staatsvertrags, der grundlegende Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes bewirkt, sollte verpflichtend sein, dies nicht zuletzt deshalb, weil sich in Hinblick auf den EU-Reformvertrag von Lissabon, den Änderungen der Verträge der Europäischen Union also, grundlegende Eingriffe in die österreichische Bundesverfassung ergeben würden. Denn unter anderem wird angestrebt, daß der Europäische Rat weitere Änderungen in Zukunft einstimmig beschließen könnte.
Dabei ist auf die in Österreich lediglich im Nationalrat erfolgte Ratifizierung des „Reformvertrages von Lissabon“ zu verweisen, was in den Augen namhafter Verfassungs-Experten verfassungswidrig war. Gescheitert ist dieser „Vertrag von Lissabon“ am Referendum der Iren.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage einzubringen, die eine Änderung der österreichischen Bundesverfassung dahingehend vorsieht, daß die Zustimmung Österreichs zu wichtigen Änderungen der Europäischen Verträge von einer nationalen Volksabstimmung in Österreich abhängig gemacht wird.“
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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neubauer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.06
Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Namens der freiheitlichen Fraktion bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Neubauer, Hofer, Klement und weiterer Abgeordneter betreffend Volksabstimmung über den Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die im Sinne einer aktiven Anti-Atompolitik Österreichs und des Ergebnisses der Volksabstimmung über Zwentendorf eine Volksabstimmung über einen Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag vorsieht.“
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Meine sehr geehrten Damen und Herren, um da gleich etwaige Bedenken wegzuwischen, verweise ich auf ein Gutachten des Herrn Universitätsprofessors Dr. Michael Geistlinger, der im September 2005 zu dieser Thematik auch ein Gutachten gemacht
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