Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 96

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hat und dabei zu der Erkenntnis gelangt ist, dass man sehr wohl aus der Sicht Öster­reichs aus dem Euratom-Vertrag aussteigen kann, ohne damit grundsätzliche Kriterien des Europavertrages zu verletzen.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass Österreich immerhin mittlerweile mehr als 40 Millionen € in den Topf für Euratom zahlt. Wir finanzieren damit wirklich die Atom­lobby und die wiederaufkeimende Nutzung der Atomenergie in Europa. Das ist für uns ein krasser Widerspruch zu unserer eigenen Energiepolitik. Damit leistet Österreich auch der europäischen Atom-Renaissance, wie zum Beispiel in den Ländern Rumä­nien und Bulgarien, Vorschub.

Vor zwei Tagen haben Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion dieses Thema zum Anlass genommen, den Euratom-Vertrag zu kritisieren. Wir geben Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Sozialdemokratie, heute die Gelegenheit, durch Unterstützung dieses unseres Antrages Ihrer eigenen Kritik zu entsprechen. Sichern Sie damit die energieautonome Politik Österreichs und auch Europas, und setzen Sie ein Zeichen gegen die Atompolitik und für den Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag! (Beifall bei der FPÖ.)

13.09


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Auch dieser Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Hofer, Klement und weiterer Abgeordneter betreffend Volksabstimmung über den Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag

eingebracht im Zuge der Debatte zur Erklärungen des Bundeskanzlers und der Bun­desministerin für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß § 19 Ab­satz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zur österreichischen EU-Politik in der 68. Sitzung des Nationalrates in der XXIII. GP. am 10. Juli 2008

Im Jahr 1956 wurde die Österreichische Studiengesellschaft für Kernenergie gegrün­det. Die Aktivitäten dieser Gesellschaft führten zum Beschluß der Bundesregierung über einen Energieplan, der drei Kernkraftwerke in Österreich vorsah. Das erste davon sollte in Zwentendorf gebaut werden. Am 5. November 1978 haben sich die Österrei­cher im Rahmen einer Volksabstimmung klar gegen die Nutzung von Kernkraft ausge­sprochen. Zwentendorf wurde nicht in Betrieb genommen. Im Herbst dieses Jahres jährt sich diese Volksabstimmung zum 30. Mal.

Unabhängig davon fließen viele Millionen aus dem österreichischen Staatshaushalt an Euratom. Damit finanziert Österreich über diesen Umweg die europäische Atomener­gie. Ein Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag und die Verwendung der dafür bisher ge­bundenen finanziellen Mittel für den Bereich Forschung und Entwicklung wären daher ein Gebot der Stunde. Im Geiste des Ergebnisses der Volksabstimmung über Zwenten­dorf und des Mitspracherechts der Österreicher wäre eine Volksabstimmung über den Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag zielführend.

Der Salzburger Völkerrechtsexperte Univ.-Prof. Michael Geistlinger hat den bedeu­tungsvollen Hinweis geliefert, daß es „Kraft des Völkergewohnheitsrechts, das durch Art. 56 der Wiener Vertragskonvention (WKV) kodifiziert wurde“ möglich ist, aus dem EURATOM-Vertrag auszusteigen ohne die EU-Mitgliedschaft in Frage zu stellen. Ein Umstand, der andersmeinende Gutachten obsolet werden läßt.

 


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