Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 119

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Ein Zweites: Wir haben gestern lange über den finanziellen Zustand der Gebietskran­kenkassen diskutiert. Wir wissen, dass einige davon im Herbst bankrott sein werden, wir wissen aber auch, dass keine Lösung zustande gebracht wird. Wir wissen auch, dass es zwischen den Regierungsparteien im März eine Einigung auf eine Vermögens­zuwachssteuer zur Finanzierung des Gesundheitswesens gegeben hat.

Was ist denn aus dieser Vermögenszuwachssteuer geworden? – Eigentlich sollte man ja sagen „Bewertungsgewinnsteuer“, denn es ist ja in Wirklichkeit nicht eine Besteue­rung des Vermögens, sondern es geht um Bewertungszuwächse, die zu besteuern sind.

Da erwarte ich mir etwas und werde diesbezüglich einen Entschließungsantrag einbrin­gen. Und auch da haben Sie noch einmal die Chance, rechtzeitig zu zeigen, dass Ihnen an der Sanierung der Gebietskrankenkassen und des Gesundheitswesens wirk­lich etwas liegt. Das kann ja wohl nur im Sinne aller hier im Saale Anwesenden und auch jener Abgeordneten sein, die nicht im Saal sind. Noch haben Sie Zeit.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die im März von SPÖ und ÖVP angekündigte Vermögenszuwachssteuer (Capital Gains Tax)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 1. September 2008 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Details zur paktierten Vermögenszuwachssteuer per 1.1.2009 beinhaltet.“

*****

(Beifall bei den Grünen.)

14.29


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben verlesene Entschließungs­antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit zur Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend der im März von SPÖ und ÖVP angekündigten Vermögenszuwachssteuer (Capital Gains Tax)

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Finanzausschusses über die Re­gierungsvorlage 586 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Grundsteuergesetz 1955, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995 und das IAKW- Finan­zierungsgesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2008) (648 d.B.)

Im März 2008 wurde die Einführung einer Vermögenszuwachssteuer – u.a. nach Dar­stellung von Bundeskanzler Gusenbauer und Sozialminister Buchinger – zwischen der ÖVP und der SPÖ fix paktiert, umstritten war nur noch die Frage der Umsetzung. Es sollte hiermit eine Besteuerungslücke in Österreich geschlossen werden, und das Steueraufkommen sollte der Finanzierung des Gesundheitssystems dienen. Mit einer


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