Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 122

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wäre ein Bereich, der im privaten Wertpapierhandel für uns vorstellbar wäre. (Abg. Dr. Graf: Das Pendant zu privat wäre öffentlich, oder?)

Der Kollege Stummvoll, dem ich von dieser Stelle aus für seine Vorsitzführung im Fi­nanzausschuss danke, der immer sehr ausgewogen und fair den Finanzausschuss ge­leitet hat, hat auch die verschiedenen Steuermodelle angesprochen. Erinnern Sie sich daran, dass wir im Zuge der Budgetdebatte auch davon gesprochen haben, dass die Steuerreform vorgezogen werden sollte. Jetzt stehen wir vor dem Dilemma, dass sich die Regierungszeit dem Ende nähert und eine spürbare Entlastung der Österreicherin­nen und Österreicher auf die lange Bank geschoben wird.

Ich habe damals schon prognostiziert, dass diese Regierung nicht bis 2010 halten wird und somit dieses ehrgeizige Ziel, eine große Steuerreform zustande zu bringen, leider Gottes an der Lebenswirklichkeit der Abgeordneten in diesem Haus vorbeigehen wird.

Aber ich darf auch dem Herrn Staatssekretär danken. Es wurde auch von dir, Günter (in Richtung des Abg. Dr. Stummvoll), schon für dessen sehr objektive und sehr kom­petente Art und Weise gedankt, mit der er uns über weite Teile Gesetzesmaterien nahegebracht hat, die auch die Zustimmung der Opposition gefunden haben.

Ich glaube, dass in Summe der Finanzausschuss ein sehr konstruktiver Ausschuss war, an dem sich viele andere Ausschüsse im Hohen Haus ein gutes Beispiel nehmen können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.34


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben eingebrachte Abänderungs­antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Bucher, Dolinschek, Kollegin und Kollegen zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (586 d.B.):

Bundesgesetz, mit dem das Grundsteuergesetz 1955, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuerge­setz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995 und das IAKW-Finanzierungsgesetz geän­dert werden (Abgabenänderungsgesetz 2008) geändert werden (648 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

1.) Vor die jetzige Z 1 des Artikels 6 (Änderungen des Mineralölsteuergesetzes) wer­den die folgenden Z 1 bis 6 eingefügt.

1. § 3 Abs. 1 Z 1 wird ergänzt um folgende lit. d:

„d) wenn die Steuerschuld nach dem 31. Juli 2008 entsteht,

aa) mit einem Gehalt an biogenen Stoffen von mindestens 44 l und einem Schwefel­gehalt von höchstens 10 mg/kg 412 €;

bb) ansonsten 445 €;“

2. § 3 Abs. 1 Z 2 wird ergänzt um folgende lit. d:

„d) wenn die Steuerschuld nach dem 31. Juli 2008 entsteht,

 


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